Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
der Höhe der Vergütung
einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge)
und der wesentlichen Versorgungsregelungen der Unparteiischen
Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist gemäß § 91 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 35a Absatz 6 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zur Veröffentlichung der Höhe der Vergütungen einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der Versorgungsregelungen der Unparteiischen Mitglieder zum 1. März 2023 wie folgt verpflichtet:
Funktion | Im Vorjahr gezahlte Vergütungen | Wesentliche Versorgungsregelungen | Vorzeitige Beendigung |
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Grund- vergütung |
variable Bestandteile |
Dienstwagen auch zur privaten Nutzung |
Übergangs regelung nach Ablauf der Amtszeit |
in der gesetz- lichen Renten- versicherung versichert |
vergleichbar mit beamtenrecht- lichen Regelungen |
Zusatz- versorgung/ Betriebsrente |
Zuschuss zur Privaten Versorgung |
Vertragliche Sonder- regelungen der Versorgung |
Regelungen für den Fall der Amtsent- hebung/-entbindung bzw. bei Fusionen |
|
gezahlter Betrag |
gezahlter Betrag |
ja/nein | Höhe/Laufzeit | jährlich aufzuwendender Betrag |
vergleichbare Besoldungs- gruppe und jährlich aufzuwendender Betrag |
jährlich aufzuwendender Betrag |
Jährlich aufzuwendender Betrag |
Inhalt der Regelung und jährlich aufzuwendender Betrag |
Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangs- geldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiter- beschäftigung |
|
Unparteiischer Vorsitzender | 295 000 € | 300,00 € Energiepreis- pauschale* |
nein | 6 Monate in Höhe von monatlich eines Zwölftels des Jahresbruttos, wenn keine nicht nur geringfügige Tätigkeit ausgeübt wird |
7 867,80 € (AG-Anteil) |
46 713,11 € (entspr. B 11 = vorheriger Besoldung als Staatssekretär abzgl. AG-Anteil GRV) |
− | − | − | nein |
Unparteiisches Mitglied | 253 000 € | 300,00 € Energiepreis- pauschale* |
nein | 6 Monate in Höhe von monatlich eines Zwölftels des Jahresbruttos, wenn keine nicht nur geringfügige Tätigkeit ausgeübt wird |
− | − | − | 7 867,80 € (AG-Anteil) Zuschuss Versorgungswerk der Ärzte |
− | nein |
Unparteiisches Mitglied | 253 000 € | 300,00 € Energiepreis- pauschale* |
nein | 6 Monate in Höhe von monatlich eines Zwölftels des Jahresbruttos, wenn keine nicht nur geringfügige Tätigkeit ausgeübt wird |
7 867,80 € (AG-Anteil) |
− | − | − | − | nein |
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
- *
- Gesetzliche Pflicht aus Steuerentlastungsgesetz 2022
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