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Bekanntmachung der Neufassung des „Förderprogramms Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
der Neufassung
des „Förderprogramms Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“

Vom 22. November 2023

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft setzt zum 1. Januar 2024 das neu gefasste „Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ (FPNR) in Kraft. Das Programm ersetzt das zum 31. Dezember 2023 auslaufende „Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe“.

Die Neufassung wird gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/​2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2023/​1315 (ABl. L 167 vom 30.6.2023, S. 1) geändert worden ist, angemeldet.

Das Förderprogramm wird von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V., (FNR, www.fnr.de) als Projektträger durchgeführt. Hinweise zur Antragstellung und der vollständige Wortlaut des Förderprogramms sind unter der angegebenen Internetadresse erhältlich.

Bonn, den 22. November 2023

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Dr. Froese

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