Bundesministerium
des Innern und für Heimat
Bekanntmachung
der organisatorischen Vorgaben
und der technischen Ausgestaltung der Verfahrensabläufe
sowie der erforderlichen Bearbeitungs- und Prüfschritte nach Nummer 2.0
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Arbeitskreis I der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 20. Dezember 2023 die organisatorischen Vorgaben und die technische Ausgestaltung der Verfahrensabläufe sowie die erforderlichen Bearbeitungs- und Prüfschritte nach Nummer 2.0 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes für die Umsetzung der elektronischen Anmeldung nach den §§ 23 a, 24 Absatz 2 des Bundesmeldegesetz durch die Meldebehörden über Verwaltungsportale in der Fassung vom 5. Juli 2023 festgelegt hat (Anlage). Diese technischen Vorgaben und Prozessmodelle sind ab dem 1. Mai 2024 anzuwenden.
VII2.20104/354#11
Bundesministerium
des Innern und für Heimat
Im Auftrag
Dr. Laier
Organisatorische Vorgaben und die technische Ausgestaltung der Verfahrensabläufe sowie erforderliche Bearbeitungs- und Prüfschritte nach Nummer 2.0 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes für die Umsetzung der elektronischen Anmeldung nach den §§ 23 a, 24 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes durch die Meldebehörden über Verwaltungsportale in der Fassung vom 5. Juli 2023 |
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