Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 17.06.2022 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft für den Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2021 und den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021
Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 17.06.2022 eine Prüfung des gebilligten Konzernabschlusses zum Abschlussstichtag 31.12.2021 und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.
Grund für die Anordnung sind insbesondere erstens Anhaltspunkte dafür, dass Beziehungen und Geschäftsvorfälle aus diesem Jahr oder früheren Jahren mit nahestehenden Personen oder Unternehmen im Sinne des International Accounting Standard (IAS) 24 in der Konzernrechnungslegung möglicherweise nicht vollständig und richtig erfasst und abgebildet worden sind; und zweitens der Versagungsvermerk des Konzernabschlussprüfers, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für den Konzernabschluss zum 31.12.2021 und den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021.
Die Bilanzkontrollprüfungen in Bezug auf die Abschlüsse und Lageberichte 2020 und 2019 der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft dauern noch an.
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