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Bekanntmachung der Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 bei der Einfuhr

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Julius Kühn-Institut
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

Bekanntmachung
der Risikowarenliste für Kontrollen der Waren
nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/​2031
bei der Einfuhr

Vom 14. Oktober 2024

Das Julius Kühn-Institut gibt auf der Grundlage von § 16 Absatz 2 der Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschV) eine Risikowarenliste zur Untersuchung von Warenarten, die in Anhang XI B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/​2072 gelistet sind, bekannt, die sich auf die Einfuhr von Sendungen aus Drittländern außer der Schweiz bezieht.

Gemäß § 15 PflBeschV sind Sendungen der darin aufgelisteten Waren mit den angegebenen Zolltarifnummern (KN-Code) aus allen Drittländern außer der Schweiz vom Importeur mindestens einen Werktag vor Eintreffen der Sendung beim Pflanzenschutzdienst anzumelden. Entsprechend Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/​66 (zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2021/​1865) führen die Pflanzenschutzdienste Nämlichkeitskontrollen und Warenunter­suchungen an einem Teil der angemeldeten Sendungen durch. Gemäß Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/​625 werden bei den kontrollierten Sendungen auch Dokumentenkontrollen durchgeführt.

Diese Risikowarenliste ist ergänzend zu weiteren Einfuhrvorschriften zu verstehen. Zudem liegt es in der Zuständigkeit der Pflanzenschutzdienste der Bundesländer, darüber hinaus aufgrund von eigenen Risikoabwägungen Einfuhruntersuchungen vorzunehmen.

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 13. Februar 2024 (BAnz AT 04.03.2024 B6).

Quedlinburg, den 14. Oktober 2024

Der Präsident
des Julius Kühn-Instituts
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen

Prof. Dr. Frank Ordon

Anlage

Risikowarenliste
für Kontrollen der Waren
nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/​2031
in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 3 und Anhang XI Teil B
der Durchführungsverordnung (EU) 2019/​2072 bei der Einfuhr

Warenart KN-Code Warenbezeichnung festgestelltes
phytosanitäres
Risiko
Ursprungs-
oder Versandland
Mindest­kontrollfrequenz
[in %
der Sendungen]
Schnittblumen und abgeschnittene Äste mit Laub ex 0603 19 70 Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch (ausgenommen Rosen, Nelken, Orchideen, Gladiolen, Hahnenfußgewächse, Chrysanthemen und Lilien) Bemisia tabaci
Spodoptera frugiperda
Alle Drittländer außer die Schweiz 6
ex 0604 20 90 Blattwert, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen sowie Gräser, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch (ausgenommen Weihnachtsbäume und Zweige von Nadelgehölzen) Spodoptera eridiania Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Pflanzenteile ex 0604 20 19 Moose, ohne Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch (ausgenommen Rentierflechte) Lambdina fiscellaria Alle Drittländer außer die Schweiz 100
Obst und Gemüse, einschließlich Blattgemüse und Blätter, deren KN-Code hier genannt ist, außer den in Teil A und C des Anhangs XI der Durchführungs­verordnung (EU) 2019/​2072 spezifizierten Pflanzen 0703 10 19 Speisezwiebeln, frisch oder gekühlt (ausgenommen für Saatzwecke „Steckzwiebeln“) Liriomyza sativae Alle Drittländer außer die Schweiz 6
ex 0703 90 00 Porree/​Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt (ausgenommen Speisezwiebeln, Schalotten und Knoblauch), außer zum Anpflanzen Liriomyza trifolii Thrips palmi Alle Drittländer außer die Schweiz 6
ex 0705 21 00 Chicorée-Witloof „Cichorium intybus var. Foliosum“, frisch oder gekühlt, außer in Kultursubstrat gepflanzt Meloidogyne enterolobii Alle Drittländer außer die Schweiz 6
0707 00 05 Gurken, frisch oder gekühlt Zeugodacus trilineatus und andere Tephritidae Alle Drittländer außer die Schweiz 6
0708 20 00 Hülsenfrüchte: Bohnen
Vigna-Arten, PhaseolusArten“, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
Spodoptera frugiperda
Bemisia tabaci
Alle Drittländer außer die Schweiz 6
0708 90 00 Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt (ausgenommen Erbsen „Pisum sativum“ und Bohnen „Vigna-Arten, Phaseolus-Arten“) Tephritidae Alle Drittländer außer die Schweiz 6
0709 70 00 Gartenspinat, Neuseeland­spinat und Gartenmelde, frisch oder gekühlt, außer in Kultursubstrat gepflanzt Bemisia tabaci
Meloidogyne enterolobii
Alle Drittländer außer die Schweiz 6
0709 93 10 Zucchini, frisch oder gekühlt Dacus ciliatus Alle Drittländer außer die Schweiz 6
0709 93 90 Kürbisse, frisch oder gekühlt „Cucurbita-Arten“ (ausgenommen Zucchini) Dacus ciliatus Zeudodacus cucurbitae Alle Drittländer außer die Schweiz 6
ex 0709 99 90 Gemüse, frisch oder gekühlt, alle nicht sonst in 0709 genannten Aleyrodidae
Bemisia tabaci
Lepidoptera
Liriomyza sativae
Meloidogyne enterolobii
Tephritidae
(Dacus ciliatus, Zeugodacus cucurbitae)
Thrips palmi
Alle Drittländer außer die Schweiz 6
ex 0810 90 20 Andere Früchte, frisch oder gekühlt: Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas Bactrocera sp.
Scirtothrips aurantii
Thaumatotibia leucotreta
Unaspis citri
Alle Drittländer außer die Schweiz 6
ex 0810 90 75 Andere Früchte, frisch oder gekühlt: (ausgenommen Schalenfrüchte, Bananen, Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Jackfrüchte, Litschis, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen, Pitahayas, Zitrusfrüchte, Weintrauben, Melonen, Äpfel, Birnen, Quitten, Aprikosen/​Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen, Schlehen, Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren, Stachelbeeren, Preiselbeeren, Früchte der Gattung Vaccinium, Kiwifrüchte, Durian sowie Kakifrüchte) Helicoverpa zea
Spodoptera litura
Tephritidae: Bactrocera spp.
Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Nüsse, deren KN-Code hier genannt ist und die als Pflanzen im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Ver­ordnung (EU) 2016/​2031 gelten ex 1202 41 00 Erdnüsse, frisch, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, nicht geschält, nicht geschrotet Ralstonia pseudosolanacearum Alle Drittländer außer die Schweiz 6
ex 0802 51 00 Andere Schalenfrüchte, ganz, frisch, mit grünen Schalen, auch zur Aussaat: Pistazien Fehlendes Pflanzen­gesundheitszeugnis Alle Drittländer außer die Schweiz 6
Pflanzen im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Ver­ordnung (EU) 2016/​2031 außer den in Teil A und C des Anhangs XI der Durchführungsverordnung (EU) 2019/​2072 spezifizierten Pflanzen ex 1211 90 86 Pflanzen, nicht zum Anpflanzen, und Pflanzenteile, Samen zur Aussaat und Früchte, hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendet, (ausgenommen Ginsengwurzeln, Cocablätter, Mohnstroh, Ephedra, Tonkabohnen und Rinde vom Afrikanischen Pflaumenbaum), frisch oder gekühlt, weder geschnitten noch gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert Bemisia tabaci Alle Drittländer außer die Schweiz 6
1209 99 10 Samen und Früchte, zur Aussaat: Forstsamen Fehlendes Pflanzen­gesundheitszeugnis Alle Drittländer außer die Schweiz 6

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