Julius Kühn-Institut
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Bekanntmachung
der Risikowarenliste für Verpackungsholz
Das Julius Kühn-Institut gibt auf Grundlage von § 16 Absatz 1 der Pflanzenbeschauverordnung und mit Bezug zu Artikel 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2125 Warenarten aus Drittländern in einer Risikowarenliste für Verpackungsholz bekannt, die sich auf die Einfuhr von Sendungen aus Drittländern bezieht.
Gemäß § 14 Absatz 1 der Pflanzenbeschauverordnung sind Sendungen der darin aufgelisteten Waren mit den angegebenen Zolltarifnummern (KN-Code) aus den angegebenen Drittländern vom Importeur mindestens einen Werktag vor Eintreffen der Sendung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beim Pflanzenschutzdienst anzumelden, wenn diese Waren mit Holz verpackt sind (Artikel 43 der Verordnung (EU) 2016/2031). Für Waren, die im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/288 gelistet sind, gilt eine Mindestkontrollfrequenz von 15 % der Sendungen.
Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 22. November 2021 (BAnz AT 15.12.2021 B5).
Der Präsident
des Julius Kühn-Instituts
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Prof. Dr. Frank Ordon
Risikowarenliste für Verpackungsholz
zur Verwendung gemäß § 14 der Pflanzenbeschauverordnung
KN*-Code Kapitel | KN*-Code Position bzw. Unterposition |
Herkunftsland (Exportland) |
Beschreibung |
---|---|---|---|
25 Salz; Schwefel, Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement |
2514 | Belarus, China, Indien | Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten |
2515 | Belarus, China, Indien | Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von 2,5 oder mehr, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten | |
2516 | Belarus, China, Indien | Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten | |
2525 | China, Indien | Glimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten, „Schuppen“; Glimmerabfall | |
28 Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen |
2823 | China, Südkorea, Japan | Titanoxide |
44 Holz und Holzwaren, Holzkohle |
4401 | Belarus, China, Indien, Russische Föderation, Ukraine, USA | Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst |
4407 91 | China | Eichenholz „Quercus spp.“, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm | |
4415 | Belarus, China, Indien, Russische Föderation, Ukraine, USA | Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel, aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger, aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz | |
68 Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen |
6801 | Belarus, China, Indien | Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer) |
6802 | Belarus, China, Indien, Vietnam | Werksteine, natürlich (ausgenommen Schiefer), bearbeitet, und Waren daraus; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein, einschließlich Schiefer, auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein, einschließlich Schiefer, künstlich gefärbt (ausgenommen Pflaster-, Bordsteine usw.; Waren aus Schmelzbasalt; Waren aus Speckstein, keramisch gebrannt; Schmuck, Uhren, Leuchten, und Teile davon; Knöpfe, Kreiden, Bildhaueroriginalwerke) | |
6803 | Belarus, China, Indien | Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder aus Pressschiefer | |
6815 91 | China | Waren aus Stein oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren auf Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen: Magnesit, Dolomit oder Chromit enthaltend | |
69 Keramische Waren |
6907 | Belarus, China, Indien, USA | Keramische Fliesen, Boden und Wandplatten; keramische Steinchen, Mosaiksteine und ähnliche Waren auch auf Unterlage; fertige Formstücke (ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden, feuerfeste Waren, Fliesen, die zu Untersetzern verarbeitet sind, Ziergegenstände sowie spezielle Fliesen [Kacheln] für Öfen) |
73 Waren aus Eisen oder Stahl |
7317 | USA | Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupfer |
76 Aluminium und Waren daraus |
7606 | Belarus, China, Indien, USA | Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von > 0,2 mm (ausgenommen Streckbleche und -bänder) |
85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektronische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte |
8501 | USA | Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsa |
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