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Bekanntmachung der Schnittstellenspezifikation zur Nutzung des automatisierten Fachverfahrens unter Angabe des Herausgabedatums und des Beginns der Anwendung

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Bekanntmachung
der Schnittstellenspezifikation
zur Nutzung des automatisierten Fachverfahrens
unter Angabe des Herausgabedatums
und des Beginns der Anwendung

Vom 6. März 2023

Am 1. März 2023 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Schnittstellenspezifikation zur Nutzung des automatisierten Fachverfahrens für die elektronischen Anzeigepflichten durch die gewerblichen Waffenhersteller und -händler herausgegeben und macht diese hiermit auf der Grundlage des § 2a Absatz 5 Satz 1 der Waffenregistergesetz-Durchführungsverordnung bekannt.

Die Schnittstellenspezifikation, in der Version 2.5 vom 16. Februar 2023, ist ab dem 29. April 2023 anzuwenden.

Die Schnittstellenspezifikation ist beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, niedergelegt und dort jedermann zugänglich. Sie kann beim Bundes­verwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50735 Köln, bezogen werden.

Die Schnittstellenspezifikation steht im Zentralen Informationssystem der Fach­lichen Leitstelle Nationales Waffenregister unter nachfolgendem Link zur Ver­fügung:

https:/​/​www.nwr-fl.de/​informationen-fuer-hersteller-haendler-und-verbaende.html 

Berlin, den 6. März 2023

KM 5 – 53101/​46#2

Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Im Auftrag
Dr. Gasper

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