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Bekanntmachung der Schnittstellenspezifikation zur Nutzung des automatisierten Fachverfahrens unter Angabe des Herausgabedatums und des Beginns der Anwendung

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Bekanntmachung
der Schnittstellenspezifikation
zur Nutzung des automatisierten Fachverfahrens
unter Angabe des Herausgabedatums
und des Beginns der Anwendung

Vom 8. August 2023

Am 3. August 2023 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Schnittstellenspezifikation zur Nutzung des automatisierten Fachverfahrens für die elektronischen Anzeigepflichten durch die gewerblichen Waffenhersteller und -händler herausgegeben und macht diese hiermit auf der Grundlage des § 2a Absatz 5 Satz 1 der Waffenregistergesetz-Durchführungsverordnung bekannt.

Die Schnittstellenspezifikation, in der Version 2.5.1 vom 28. Juli 2023, ist ab dem 28. Oktober 2023 anzuwenden.

Die Schnittstellenspezifikation ist beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, niedergelegt und dort jedermann zugänglich. Sie kann beim Bundesverwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50735 Köln, bezogen werden.

Die Schnittstellenspezifikation steht im Zentralen Informationssystem der Fachlichen Leitstelle Nationales Waffenregister unter nachfolgendem Link zur Verfügung:

https:/​/​www.nwr-fl.de/​informationen-fuer-hersteller-haendler-und-verbaende.html

Berlin, den 8. August 2023

KM 5 – 53101/​46#2

Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Im Auftrag
Sartorius

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