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Bekanntmachung der Schnittstellenspezifikation zur Nutzung des automatisierten Fachverfahrens unter Angabe des Herausgabedatums und des Beginns der Anwendung

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Bekanntmachung
der Schnittstellenspezifikation
zur Nutzung des automatisierten Fachverfahrens
unter Angabe des Herausgabedatums
und des Beginns der Anwendung

Vom 4. September 2024

Am 26. August 2024 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Schnittstellenspezifikation zur Nutzung des automatisierten Fachverfahrens für die elektronischen Anzeigepflichten durch die gewerblichen Waffenhersteller und -händler herausgegeben und macht diese hiermit auf der Grundlage des § 2a Absatz 5 Satz 1 der Waffenregistergesetz-Durchführungsverordnung bekannt.

Die Schnittstellenspezifikation, in der Version 2.7 vom 26. August 2024, ist ab dem 26. Oktober 2024 anzuwenden.

Die Schnittstellenspezifikation ist beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, niedergelegt und dort jedermann zugänglich. Sie kann beim Bundesverwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50735 Köln, bezogen werden.

Die Schnittstellenspezifikation steht im Zentralen Informationssystem der Fach­lichen Leitstelle Nationales Waffenregister unter nachfolgendem Link zur Ver­fügung:

https:/​/​www.nwr-fl.de/​informationen-fuer-hersteller-haendler-und-verbaende.html.

Berlin, den 4. September 2024

KM 5 – 53101/​46#2

Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Im Auftrag
Sartorius

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