Home Politik Bundespolitik Bekanntmachung der Summe der für das Verpflichtungsjahr 2022 an das Umweltbundesamt gemeldeten Mengen an elektrischem Strom zur Verwendung in Straßenfahrzeugen
Bundespolitik

Bekanntmachung der Summe der für das Verpflichtungsjahr 2022 an das Umweltbundesamt gemeldeten Mengen an elektrischem Strom zur Verwendung in Straßenfahrzeugen

Share
IO-Images (CC0), Pixabay
Share

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Bekanntmachung
der Summe der für das Verpflichtungsjahr 2022
an das Umweltbundesamt gemeldeten Mengen an elektrischem Strom
zur Verwendung in Straßenfahrzeugen

Vom 6. Februar 2024

Gemäß § 37h Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist, gibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz die Summe der für ein Verpflichtungsjahr an die zuständige Stelle gemeldeten Mengen an elektrischem Strom zur Verwendung in Straßenfahrzeugen im Bundesanzeiger bekannt.

Die Summe der dem Umweltbundesamt nach § 8 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraft­stoffen vom 8. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3892), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 200) geändert worden ist (38. BImSchV), im Verpflichtungsjahr 2022 gemeldeten Mengen an elektrischem Strom zur Verwendung in Straßenfahrzeugen betrug

8,984 Petajoule.

Bonn, den 6. Februar 2024

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz

Im Auftrag
Dr. Anita Breyer

Share
Written by
Die Redaktion -

Mitarbeiter der Redaktion sind kompetente Kollegen die seit 20 Jahren oder länger in der Branche sind. Wir verdienen kein Geld mit Anlegerschutz oder Ratings. Wir gehen unserem Beruf mit viel Freude nach, wissen aber auch das jede schlechte Nachricht in der Branche, ein Verkaufshindernis für uns ist. Helfen Sie uns schlechte Nachrichten zu vermeiden.Informieren Sie uns, wenn Sie etwas Neues und Wichtiges aus unserer Branche hören. Es sollte nachprüfbar sein für uns (Quellenangabe wenn möglich). Vielen Dank Die Redaktion

Leave a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Articles
Bundespolitik

Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen...