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Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung der tatsächlichen Einheitsbeträge für die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen für das Antragsjahr 2023
Bundespolitik

Bekanntmachung der tatsächlichen Einheitsbeträge für die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen für das Antragsjahr 2023

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
der tatsächlichen Einheitsbeträge für die im Rahmen
der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen
für das Antragsjahr 2023

Vom 8. Dezember 2023

Auf Grund des § 32 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3003; 2022 I S. 2262) macht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bekannt:

1.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Einkommensgrundstützung für das Antragsjahr 2023 beträgt 170,93 Euro.
2.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Umverteilungseinkommensstützung für das Antragsjahr 2023 beträgt

a)
76,28 Euro für die Gruppe 1,
b)
45,76 Euro für die Gruppe 2.
3.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Junglandwirte-Einkommensstützung für das Antragsjahr 2023 beträgt 141,75 Euro.
4.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt

a)
1 690,00 Euro für die Stufe 1,
b)
650,00 Euro für die Stufe 2,
c)
390,00 Euro für die Stufe 3.
5.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt 195,00 Euro.
6.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt 195,00 Euro.
7.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt

a)
1 170,00 Euro für die Stufe 1,
b)
520,00 Euro für die Stufe 2,
c)
260,00 Euro für die Stufe 3.
8.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt 58,50 Euro.
9.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 3 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt 78,00 Euro.
10.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 4 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt 149,50 Euro.
11.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 5 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt 312,00 Euro.
12.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 6 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt

a)
169,00 Euro für die Stufe 1,
b)
65,00 Euro für die Stufe 2.
13.
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 7 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt 52,00 Euro.
14.
Der tatsächliche Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen für das Antragsjahr 2023 beträgt 38,31 Euro.
15.
Der tatsächliche Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterkühe für das Antragsjahr 2023 beträgt 85,72 Euro.
Bonn, den 8. Dezember 2023

617-40403/​0001

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Esther Winterhoff

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