Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Bekanntmachung
der tatsächlichen Einheitsbeträge für die im Rahmen
der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen
für das Antragsjahr 2023
Vom 8. Dezember 2023
Auf Grund des § 32 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3003; 2022 I S. 2262) macht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bekannt:
- 1.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Einkommensgrundstützung für das Antragsjahr 2023 beträgt 170,93 Euro.
- 2.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Umverteilungseinkommensstützung für das Antragsjahr 2023 beträgt
- a)
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76,28 Euro für die Gruppe 1,
- b)
-
45,76 Euro für die Gruppe 2.
- 3.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Junglandwirte-Einkommensstützung für das Antragsjahr 2023 beträgt 141,75 Euro.
- 4.
-
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt
- a)
-
1 690,00 Euro für die Stufe 1,
- b)
-
650,00 Euro für die Stufe 2,
- c)
-
390,00 Euro für die Stufe 3.
- 5.
-
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt 195,00 Euro.
- 6.
-
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt 195,00 Euro.
- 7.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt
- a)
-
1 170,00 Euro für die Stufe 1,
- b)
-
520,00 Euro für die Stufe 2,
- c)
-
260,00 Euro für die Stufe 3.
- 8.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt 58,50 Euro.
- 9.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 3 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt 78,00 Euro.
- 10.
-
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 4 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt 149,50 Euro.
- 11.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 5 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt 312,00 Euro.
- 12.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 6 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt
- a)
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169,00 Euro für die Stufe 1,
- b)
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65,00 Euro für die Stufe 2.
- 13.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 7 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2023 beträgt 52,00 Euro.
- 14.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen für das Antragsjahr 2023 beträgt 38,31 Euro.
- 15.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterkühe für das Antragsjahr 2023 beträgt 85,72 Euro.
Bonn, den 8. Dezember 2023
617-40403/0001
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Im Auftrag
Esther Winterhoff
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