Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Bekanntmachung
der tatsächlichen Einheitsbeträge für die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
finanzierten Direktzahlungen für das Antragsjahr 2024
Vom 21. November 2024
Auf Grund des § 32 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3003; 2022 I S. 2262) macht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bekannt:
- 1.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Einkommensgrundstützung für das Antragsjahr 2024 beträgt 157,63 Euro.
- 2.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Umverteilungseinkommensstützung für das Antragsjahr 2024 beträgt
- a)
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72,36 Euro für die Gruppe 1,
- b)
-
43,41 Euro für die Gruppe 2.
- 3.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Junglandwirte-Einkommensstützung für das Antragsjahr 2024 beträgt 126,58 Euro.
- 4.
-
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt
- a)
-
1 410,83 Euro für die Stufe 1,
- b)
-
542,62 Euro für die Stufe 2,
- c)
-
325,57 Euro für die Stufe 3.
- 5.
-
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt 217,05 Euro.
- 6.
-
Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt 217,05 Euro.
- 7.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt
- a)
-
976,72 Euro für die Stufe 1,
- b)
-
434,10 Euro für die Stufe 2,
- c)
-
217,05 Euro für die Stufe 3.
- 8.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt 65,11 Euro.
- 9.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 3 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt 217,05 Euro.
- 10.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 4 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt 108,52 Euro.
- 11.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 5 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt 260,46 Euro.
- 12.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 6 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt
- a)
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162,78 Euro für die Stufe 1,
- b)
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54,26 Euro für die Stufe 2.
- 13.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag je Hektar für die Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 7 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes für das Antragsjahr 2024 beträgt 43,41 Euro.
- 14.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen für das Antragsjahr 2024 beträgt 37,88 Euro.
- 15.
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Der tatsächliche Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterkühe für das Antragsjahr 2024 beträgt 84,76 Euro.
Bonn, den 21. November 2024
613-40403/0001
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Im Auftrag
Esther Winterhoff
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