Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik
Bekanntmachung
der Technischen Richtlinie „Servicekonten“
des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik
Nachstehend gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die folgende Technische Richtlinie gemäß § 2 Absatz 2 der IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund bekannt:
Servicekonten
BSI TR-03160
Version 1.0
Diese gliedert sich in die folgenden Teile:
Identifizierung und Authentisierung
BSI TR-03160 Teil 1
Version 1.0
Interoperables Identitätsmanagement für Bürgerkonten
BSI TR-03160 Teil 2
Version 1.0
Diese Technische Richtlinie kann barrierefrei auf den Internetseiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik unter
https://bsi.bund.de/dok/tr-03160 abgerufen werden.
Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik
Im Auftrag
Dr. Uwe Kraus
Kommentar hinterlassen