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Bekanntmachung der Verfahrensanweisung zur elektronischen Datenübermittlung von Anzeigen und Erklärungen nach den §§ 4 und 5 der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung an das zuständige Hauptzollamt in der Fassung vom 1. Januar 2023

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Bundesministerium der Finanzen

Bekanntmachung
der Verfahrensanweisung zur elektronischen Datenübermittlung
von Anzeigen und Erklärungen
nach den §§ 4 und 5 der Energiesteuer- und
Stromsteuer-Transparenzverordnung
an das zuständige Hauptzollamt in der Fassung vom 1. Januar 2023

Vom 24. Januar 2023

Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 4 der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenz­verordnung vom 4. Mai 2016 (BGBl. I S. 1158), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2242) geändert worden ist, hat das Bundesministerium der Finanzen die Verfahrensanweisung zur Regelung der elektronischen Datenübermittlung, die für die Erfüllung der Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten erforderlich sind, bekannt zu geben.

Die Anpassung der Verfahrensanweisung war aufgrund der Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung erforderlich.

Die Verfahrensanweisung wird wie folgt gefasst:

Verfahrensanweisung zur elektronischen Erfassung und Übermittlung von Anzeigen und Erklärungen nach den §§ 4 und 5 EnSTransV an das zuständige Hauptzollamt (einschl. Agrardieselstellen)
Stand: 01.01.2023*
PDF
Berlin, den 24. Januar 2023

Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag
Yilmaz

*
Redaktioneller Hinweis:

Die Verfahrensanweisung ist aus technischen Gründen in einer gesonderten PDF-Datei dargestellt. Diese PDF-Datei kann über einen Link am rechten Seitenrand nur in der HTML-Ansicht und in der Druckversion der Bekanntmachung geöffnet werden.

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