Bundesministerium der Finanzen
Bekanntmachung
der Verfahrensanweisung zur elektronischen Datenübermittlung
von Anzeigen und Erklärungen
nach den §§ 4 und 5 der Energiesteuer- und
Stromsteuer-Transparenzverordnung
an das zuständige Hauptzollamt in der Fassung vom 1. Januar 2023
Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 4 der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung vom 4. Mai 2016 (BGBl. I S. 1158), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2242) geändert worden ist, hat das Bundesministerium der Finanzen die Verfahrensanweisung zur Regelung der elektronischen Datenübermittlung, die für die Erfüllung der Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten erforderlich sind, bekannt zu geben.
Die Anpassung der Verfahrensanweisung war aufgrund der Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung erforderlich.
Die Verfahrensanweisung wird wie folgt gefasst:
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag
Yilmaz
- *
- Redaktioneller Hinweis:
Die Verfahrensanweisung ist aus technischen Gründen in einer gesonderten PDF-Datei dargestellt. Diese PDF-Datei kann über einen Link am rechten Seitenrand nur in der HTML-Ansicht und in der Druckversion der Bekanntmachung geöffnet werden.
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