Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Bekanntmachung
der Vergleichseinkommen für die Feststellung der
Berufsschadens- und Schadensausgleiche
nach dem Bundesversorgungsgesetz für die Zeit vom 1. Juli 2023 an
Auf Grund des § 30 Absatz 5 des Bundesversorgungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 3 Absatz 7 Nummer 2 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1824) geändert worden ist, gebe ich nachstehend die Vergleichseinkommen für die Festsetzung der Berufsschadens- und Schadensausgleiche nach dem Bundesversorgungsgesetz für die Zeit vom 1. Juli 2023 an bekannt (Anlage).
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Im Auftrag
Wältermann
Berufsausbildung | Vergleichseinkommen in Euro |
---|---|
ohne abgeschlossene Berufsausbildung | 3 254 |
abgeschlossene Berufsausbildung | 3 683 |
abgelegte Techniker- oder Meisterprüfung | 4 291 |
Fachhochschulabschluss | 5 321 |
Hochschulabschluss | 7 016 |
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