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Bekanntmachung der Vergleichseinkommen für die Feststellung der Berufsschadens- und Schadensausgleiche nach dem Bundesversorgungsgesetz für die Zeit vom 1. Juli 2023 an

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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
der Vergleichseinkommen für die Feststellung der
Berufsschadens- und Schadensausgleiche
nach dem Bundesversorgungsgesetz für die Zeit vom 1. Juli 2023 an

Vom 5. Juli 2023

Auf Grund des § 30 Absatz 5 des Bundesversorgungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 3 Absatz 7 Nummer 2 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1824) geändert worden ist, gebe ich nachstehend die Vergleichseinkommen für die Festsetzung der Berufsschadens- und Schadensausgleiche nach dem Bundesversorgungsgesetz für die Zeit vom 1. Juli 2023 an bekannt (Anlage).

Berlin, den 5. Juli 2023

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Wältermann

Anlage

Berufsausbildung Vergleichseinkommen
in Euro
ohne abgeschlossene Berufsausbildung 3 254
abgeschlossene Berufsausbildung 3 683
abgelegte Techniker- oder Meisterprüfung 4 291
Fachhochschulabschluss 5 321
Hochschulabschluss 7 016

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