Deutsche Rentenversicherung Bund
Bekanntmachung
der Wahl zur Vertreterversammlung
der Deutschen Rentenversicherung Bund gemäß § 31 der Wahlordnung
für die Sozialversicherung
Gemäß § 31 Absatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung vom 28. Juli 1997 (BGBl. I S. 1946), die zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759) geändert worden ist, macht der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund Folgendes bekannt:
Wahlbekanntmachung
Wahl zur Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund
I. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund findet eine Sozialwahl statt.
Die Wahl zur Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund wird am
Mittwoch, dem 31. Mai 2023
durchgeführt. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund findet eine Wahl mit Wahlhandlung nur für die Gruppe der Versicherten statt.
II. Stimmabgabe
Es existieren keine Wahllokale. Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich per Brief. Die Wahlunterlagen erhalten alle Wahlberechtigten der Deutschen Rentenversicherung Bund ab dem 20. April 2023 per Post. Jeder Wähler sollte die Hinweise in dem den Wahlunterlagen beigefügten Merkblatt genau beachten, damit die Stimme auch als „gültig“ gewertet werden kann. Der Wahlbrief sollte möglichst sofort in einen Postbriefkasten geworfen werden.
Wahlbriefe, die nach dem 31. Mai 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Blinden oder sehbehinderten Wählerinnen und Wählern wird für das Kennzeichnen des Stimmzettels auf Antrag von der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Wahlschablone in Brailleschrift und die dazugehörige CD im Daisy-Format zur Verfügung gestellt.
III. Ausstellung der Wahlunterlagen
Die Wahlunterlagen für die wahlberechtigten Versicherten und Rentner werden von der Deutschen Rentenversicherung Bund ausgestellt und grundsätzlich unaufgefordert zugesandt.
Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wahlberechtigt sind und bis zum
11. Mai 2023
noch keine Wahlunterlagen erhalten haben, können deren Ausstellung nach dem 11. Mai 2023 bis zum 19. Mai 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Wahlbüro für die Sozialwahl 2023, 10704 Berlin, beantragen.
Wahlberechtigte, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben, können ihre Teilnahme an der Sozialwahl bis zum
24. April 2023
schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Wahlbüro für die Sozialwahl 2023, 10704 Berlin, unter Angabe der vollständigen Personalien und der Versicherungsnummer beantragen. Die Wahlunterlagen werden dann zugeschickt.
IV. Wer kandidiert?
Abschriften der zugelassenen Vorschlagslisten mit den Kandidatinnen und Kandidaten liegen in der Zeit vom
11. April 2023 bis zum 31. Mai 2023
in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung im gesamten Bundesgebiet und in den Reha-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Bund aus. In diesem Zeitraum ist dort auch die Broschüre „Die Listen stellen sich vor“ zu erhalten, in der die zur Wahl stehenden Organisationen über ihre Ziele informieren und ihre Spitzenkandidaten vorstellen.
Die Abschriften der Vorschlagslisten als auch die Broschüre „Die Listen stellen sich vor“ sind ab sofort ebenfalls auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/sozialwahl abrufbar. Hier stellen sich auch die Listen in kurzen Filmen vor. Weitere Informationen sind unter www.sozialwahl.de abrufbar.
V. Auskunft
Auskunft über die Durchführung der Wahlen und die Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts erteilen der Wahlausschuss und das Wahlbüro der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Für telefonische Informationen zur Sozialwahl ist von Montag bis Freitag, 8 Uhr bis 20 Uhr, die gebührenfreie Sozialwahl-Hotline der Deutschen Rentenversicherung Bund erreichbar unter der Rufnummer 0800 31 5 2023.
Deutsche Rentenversicherung Bund
Der Vorstand
Hans-Werner Veen
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