Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung des Baukostenindexes gemäß § 85 Absatz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Bundespolitik

Bekanntmachung des Baukostenindexes gemäß § 85 Absatz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
des Baukostenindexes gemäß § 85 Absatz 3
des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 2. Mai 2023

Gemäß § 85 Absatz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759) gebe ich hiermit den Baukostenindex bekannt, der vom Jahr 2024 an

a)
für die Ermittlung der Veränderung des im § 85 Absatz 2 SGB IV genannten Betrags und
b)
bei der Berechnung der Aktivierungsgrenze nach § 34 Absatz 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2023 (BAnz AT 28.04.2023 B3) für Kosten von nachträglich errichteten Gebäuden, Ausbauten, Erweiterungsbauten, sonstigen Veränderungen eines Gebäudes und von Bodenverbesserungen

zu berücksichtigen ist.

Baukostenindex
(2015 = 100)

2022 147,8
(einschließlich Umsatzsteuer).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Genesis-Online; Preisindizes für die Bauwirtschaft (Code: 61261-0001; Filter: einschließlich Umsatzsteuer, Wohn­gebäude, Bauleistungen am Bauwerk), Stand: 3. April 2023/​13:28:17, Datenlizenz by-2-0

Berlin, den 2. Mai 2023

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
J. Frolova

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Bundespolitik

Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen...