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Bekanntmachung des Baukostenindexes gemäß § 85 Absatz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
des Baukostenindexes gemäß § 85 Absatz 3
des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 31. Januar 2024

Gemäß § 85 Absatz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759) gebe ich hiermit den Baukostenindex bekannt, der vom Jahr 2025 an

a)
für die Ermittlung der Veränderung des im § 85 Absatz 2 SGB IV genannten Betrags und
b)
bei der Berechnung der Aktivierungsgrenze nach § 34 Absatz 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2023 (BAnz AT 28.04.2023 B3) für Kosten von nachträglich errichteten Gebäuden, Ausbauten, Erweiterungsbauten, sonstigen Veränderungen eines Gebäudes und von Bodenverbesserungen

zu berücksichtigen ist.

Baukostenindex

(2015 = 100) 

2023 160,3

(einschließlich Umsatzsteuer). 

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Genesis-Online; Preisindizes für die Bauwirtschaft (Code: 61261-0001; Filter: einschließlich Umsatzsteuer, Wohngebäude, Bauleistungen am Bauwerk), Stand: 15. Januar 2024/​13:39:19, Datenlizenz by-2-0 (https:/​/​www.govdata.de/​dl-de/​by-2-0)

Berlin, den 31. Januar 2024

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
J. Frolova

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