Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Bekanntmachung
des Baukostenindexes gemäß § 85 Absatz 3
des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Gemäß § 85 Absatz 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759) gebe ich hiermit den Baukostenindex bekannt, der vom Jahr 2025 an
- a)
-
für die Ermittlung der Veränderung des im § 85 Absatz 2 SGB IV genannten Betrags und
- b)
-
bei der Berechnung der Aktivierungsgrenze nach § 34 Absatz 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2023 (BAnz AT 28.04.2023 B3) für Kosten von nachträglich errichteten Gebäuden, Ausbauten, Erweiterungsbauten, sonstigen Veränderungen eines Gebäudes und von Bodenverbesserungen
zu berücksichtigen ist.
Baukostenindex
(2015 = 100)
2023 160,3
(einschließlich Umsatzsteuer).
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Genesis-Online; Preisindizes für die Bauwirtschaft (Code: 61261-0001; Filter: einschließlich Umsatzsteuer, Wohngebäude, Bauleistungen am Bauwerk), Stand: 15. Januar 2024/13:39:19, Datenlizenz by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Im Auftrag
J. Frolova
Kommentar hinterlassen