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Startseite Allgemeines Bekanntmachung des Beschlusses der zweiten Anleihegläubigerversammlung (Gemeinsamer Vertreter) vom 31. Januar 2018
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Bekanntmachung des Beschlusses der zweiten Anleihegläubigerversammlung (Gemeinsamer Vertreter) vom 31. Januar 2018

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GOLDEN GATE GmbH i.I.

München

Bis zu EUR 30.000.000,00 6,5 %-Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2011/​2014
der GOLDEN GATE GmbH, ISIN: DE000A1KQXX5 /​ WKN: A1KQXX,
(insgesamt die „GOLDEN GATE-Anleihe“),
Bekanntmachung des Beschlusses
der zweiten Anleihegläubigerversammlung (Gemeinsamer Vertreter)
vom 31. Januar 2018

Die zweite Anleihegläubigerversammlung (Gemeinsamer Vertreter) der GOLDEN GATE-Anleihe vom 31. Januar 2018 (die „Gläubigerversammlung“) hat zu Tagesordnungspunkt B.2. der Gläubigerversammlung folgenden Beschluss gefasst:

B.2. Weisung der Anleihegläubigergesamtheit an den gemeinsamen Vertreter zur Erklärung eines Rangrücktritts nach § 39 Abs. 2 InsO:

„Der gemeinsame Vertreter wird angewiesen, folgende Erklärung gegenüber der GOLDEN GATE GmbH in Insolvenz abzugeben: „Die Gläubiger der Schuldverschreibungen treten mit ihrem Anspruch gegen die GOLDEN GATE GmbH in Insolvenz auf Zahlung von Zinsen hinsichtlich der Tabellenverteilung aus den Schuldverschreibungen zugunsten aller anderen Gläubigerforderungen im Sinne des §§ 38, 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO in den Rang des § 39 Abs. 2 InsO zurück (der “ Rangrücktritt „). Die Anleihegläubiger erklären nur insoweit an einer Verteilung in dem Insolvenzverfahren teilzunehmen, wenn und soweit alle Forderungen im Rang des § 38 bis § 39 Abs. 1 InsO vorab befriedigt worden sind. Die Anleihegläubiger erklären durch diese Vereinbarung keinen Verzicht auf Ansprüche gegen die Gesellschaft. Der Rangrücktritt erfasst ausdrücklich nicht die Forderung der Gläubiger der Schuldverschreibungen auf Rückzahlung des Nominalbetrags der Schuldverschreibungen. Die Rangrücktrittserklärung bezieht sich ausdrücklich nicht auf das Verteilungsverfahren durch den Treuhänder Mayrhofer aus der für die Anleihegläubiger bestellten Sicherheit.““

Der zu Tagesordnungspunkt B.2. der Gläubigerversammlung gefasste Beschluss wurde mit der erforderlichen Mehrheit gefasst.

 

München, im Februar 2018

Rechtsanwalt Axel W. Bierbach in seiner Funktion als Insolvenzverwalter über das Vermögen der GOLDEN GATE GmbH i.I.

 

GOLDEN GATE GmbH i.I.

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