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Bekanntmachung des Entwurfs der „Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen“

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Bekanntmachung
des Entwurfs der
„Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung
bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen“

Vom 1. April 2022

Im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ist nach § 7 Absatz 1 der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) zu prüfen und darzustellen, dass Expositionen auf Grund von Austragungen von Radionukliden aus den eingelagerten radioaktiven Abfällen geringfügig im Vergleich zur natürlichen Strahlenexposition sind.

Die vorgelegte Berechnungsgrundlage vom 31. Juli 2020 (Anlage*) dient der regulatorischen Festlegung von Anforderungen und Vorgehensweisen, die der Vorhabenträger für die Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle bei der Abschätzung der zusätzlichen mittleren effektiven Jahresdosis im Zuge der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen zugrunde zu legen hat.

Erläuterungen zu dem Entwurf der Berechnungsgrundlage können unter
https:/​/​www.endlagersuche-infoplattform.de/​dosisabschaetzung abgerufen werden.

Es sind Online-Fragestunden und ein Vortrag im Rahmen des Forums Endlagersuche zu der Berechnungsgrundlage geplant. Die Termine werden auf der genannten Internetseite bekannt gegeben. Des Weiteren wird ein Forum zum Austausch über den Entwurf eingerichtet und unter der Internetseite verlinkt.

Änderungsvorschläge und Kommentare zu dem Entwurf können bis zum 19. Juni 2022 an berechnungsgrundlage-dosis@base.bund.de oder an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, 11513 Berlin, gesendet werden. Es wird zur Erleichterung der Bearbeitung darum gebeten, Kommentare in der auf der genannten Internetseite bereitgestellten Kommentierungstabelle abzugeben. Im Anschluss an die Kommentierungsphase erfolgt die Aus­wertung der Kommentare und die Diskussion in einem Fachworkshop.

Bonn, den 1. April 2022

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Im Auftrag
Dr. J. Junkersfeld

Anlage

PDF
*
Redaktioneller Hinweis:

Der Entwurf der Berechnungsgrundlage ist aus technischen Gründen in einer gesonderten PDF-Datei dargestellt. Diese PDF-Datei kann über einen Link am rechten Seitenrand nur in der HTML-Ansicht und in der Druckversion der Bekanntmachung geöffnet werden.

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