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Bekanntmachung des Erlasses betreffend Einberufung eines Rebsortenausschusses zur Rebsortenklassifizierung vom: 22.02.2024 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
des Erlasses betreffend Einberufung eines Rebsortenausschusses
zur Rebsortenklassifizierung

Vom 22. Februar 2024

Nachstehend wird der Erlass betreffend die Gründung eines Rebsortenausschusses des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom Februar 2024 bekannt gegeben (Anhang).

Bonn, den 22. Februar 2024

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Dr. Michael Koehler

Anhang

Erlass
zur Gründung eines Rebsortenausschusses
beim Julius Kühn-Institut – Institut für Rebenzüchtung –
durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
vom 22. Februar 2024

Gemäß Artikel 81 der Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 dürfen in Deutschland ausschließlich klassifizierte Kelter­traubensorten zur Weinherstellung verwendet werden, wobei nur Keltertraubensorten klassifizierbar sind, die der Art Vitis vinifera oder einer Kreuzung zwischen der Art Vitis vinifera und einer anderen Art der Gattung Vitis angehören und keine der Sorten Noah, Othello, Isabelle, Jacquez, Clinton und Herbemont sind. Zudem muss Deutschland eine Liste der klassifizierten Keltertraubensorten erstellen.

Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Weingesetzes vom 15. Januar 2021 wurde der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Führung der Liste klassifizierter Keltertraubensorten übertragen. Mit der Gesetzesänderung wurde außerdem die Anforderung an die Klassifizierung deutlich vereinfacht, sodass nunmehr lediglich die unionsrechtlich vorgeschriebenen Mindestkriterien zu erfüllen sind.

Für die Klassifizierung sind weiterhin die Länder zuständig, wobei eine in einem Land klassifizierte Keltertraubensorte als gleichfalls für das gesamte Bundesgebiet klassifiziert gilt. Nach Klassifizierung melden die Länder die klassifizierten Keltertraubensorten der BLE.

Zur Herstellung von Weinen mit geografischer Angabe (geschützte geografische Angabe oder geschützte Ursprungsbezeichnung) dürfen ausschließlich solche klassifizierten Keltertraubensorten verwendet werden, die in den jeweiligen Produktspezifikationen aufgeführt sind.

Um zu gewährleisten, dass die unionsrechtlichen Voraussetzungen zur Klassifizierung der Rebsorten bundeseinheitlich eingehalten werden und um Weinerzeuger bei der Auswahl der für ihre Weine mit geografischer Angabe am besten geeigneten Rebsorten zu unterstützen, wird am Institut für Rebenzüchtung Geilweilerhof des Julius Kühn-Instituts (JKI) in Siebeldingen ein Rebsortenausschuss eingerichtet.

Unbeschadet der Länderzuständigkeit wird der Rebsortenausschuss bei jeder Klassifizierung einbezogen. Dazu bittet jedes Land den Rebsortenausschuss vor einer anstehenden Klassifizierung um fachliche Stellungnahme, auf deren Grundlage das Land über die Klassifizierung entscheiden kann.

Vor der Klassifizierung neuer Sorten sind dem Rebsortenausschuss vom Antragsteller Angaben über die Sorten vor­zulegen. Insbesondere ist anzugeben, ob die Rebsorte der Art Vitis vinifera angehört oder aus einer Kreuzung der Art Vitis vinifera mit einer anderen Art der Gattung Vitis stammt. Die ampelographischen Merkmale sind mittels Fotos von Triebspitzen, Blättern und Trauben zu dokumentieren. Außerdem ist anzugeben, ob die Rebsorte neu oder bereits in einem anderen Mitgliedstaat klassifiziert ist.

Der Rebsortenausschuss tagt für die jährliche Prüfung und bedarfsbezogen auf Antrag eines Landes, der BLE oder des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Er setzt sich gemäß Anlage zusammen. Den Vorsitz führt das JKI für Rebenzüchtung Geilweilerhof. Näheres regelt eine vom Ausschuss zu beschließende Geschäftsordnung.

Anlage

Zusammensetzung des Rebsortenausschusses

Dem Fachgremium sollen Vertreter der nachfolgend genannten Einrichtungen angehören:

Einrichtung Straße PLZ Ort
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Herrnstraße 8 97209 Veitshöchheim
Bundessortenamt, Prüfstelle Haßloch Böhler Straße 100 67454 Haßloch
DLR Mosel Görresstraße 10 54470 Bernkastel-Kues
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Wormser Straße 111 55276 Oppenheim
DLR Rheinpfalz Am Breitenweg 71 67435 Neustadt
Hochschule Geisenheim University Von-Lade-Straße 1 65366 Geisenheim
Julius Kühn-Institut, Institut für Rebenzüchtung Geilweilerhof Geilweilerhof 76833 Siebeldingen
Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Traubenplatz 5 74189 Weinsberg
Staatliches Weinbauinstitut Freiburg Merzhauser Straße 119 79100 Freiburg

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Einrichtungen können bei Bedarf Vertreter der Länder, des Bundes sowie der BLE als Gäste an den Sitzungen teilnehmen.

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