Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
des GKV-Spitzenverbandes
über ein Stellungnahmeverfahren
zu Arzneimittel-Festbeträgen
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, auf Basis der Gruppenbildungsbeschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Juli 2024, 15. August 2024 und 19. September 2024 für die folgenden Festbetragsgruppen die Festbeträge festzusetzen:
Festbetragsgruppe(n) gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Festbetragsgruppe | Nummer |
---|---|
Abirateron | 1 |
Tapentadol | 1 |
Festbetragsgruppe(n) gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB V mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Festbetragsgruppe | Nummer |
---|---|
Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern und Diuretika | 1 |
Gemäß § 35 Absatz 3 in Verbindung mit § 35 Absatz 2 SGB V ist Sachverständigen vor der Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Alle Vorschläge stehen deshalb auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter
www.gkv-spitzenverband.de/am_festbetraege
abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Vorschläge der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, Pharma Deutschland, dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller, dem Verband Pro Generika und dem Verband Die Arzneimittel-Importeure mit der Bitte um Abgabe sachverständiger Stellungnahmen zugeleitet.
Stellungnahmen zu den Festbetragsvorschlägen sind
spätestens bis zum 7. Januar 2025
schriftlich einzureichen beim:
GKV-Spitzenverband
Abteilung Arzneimittel
Referat Arzneimittel-Daten
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Telefax 030 206 288-82309
GKV-Spitzenverband
Der Vorstand
Stoff-Ahnis
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