Bundesamt
für Naturschutz
Bekanntmachung
des Managementplans für das
Naturschutzgebiet „Fehmarnbelt“
Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Fehmarnbelt“ vom 22. September 2017 (BGBl. I S. 3405) wird nachstehend der Managementplan für das Naturschutzgebiet „Fehmarnbelt“ bekannt gemacht. Er ist gemäß Anlage gefasst.
Der Managementplan wurde im Benehmen mit den angrenzenden Ländern und den fachlich betroffenen Trägern öffentlicher Belange und unter Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit sowie der vom Bund anerkannten Naturschutzvereinigungen und im Einvernehmen mit den in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Bundesbehörden erstellt. Er enthält die zum Schutz des Gebiets notwendigen Maßnahmen, die von den zuständigen Behörden durchzuführen sind.
Bonn, den 5. November 2021
Die Präsidentin
des Bundesamts für Naturschutz
Sabine Riewenherm
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- Redaktioneller Hinweis:
Der Managementplan für das Naturschutzgebiet „Fehmarnbelt“ ist aus technischen Gründen in einer gesonderten PDF-Datei dargestellt. Diese PDF-Datei kann über einen Link am rechten Seitenrand nur in der HTML-Ansicht und in der Druckversion der Bekanntmachung geöffnet werden.
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