Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) über ein Stellungnahmeverfahren zu Arzneimittel-Festbeträgen

Published On: Mittwoch, 08.06.2022By

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
(GKV-Spitzenverband)
über ein Stellungnahmeverfahren zu Arzneimittel-Festbeträgen

Vom 1. Juni 2022

Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, auf Basis der Gruppenbildungsbeschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Dezember 2021, 20. Januar 2022, 18. März 2022 und 19. Mai 2022 für die folgenden Festbetragsgruppen die Festbeträge festzusetzen:

Festbetragsgruppe(n) gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Festbetragsgruppe Nr.
Dienogest 1
Dutasterid + Tamsulosin 1
Fulvestrant 1
Methocarbamol 1
Oxycodon 2
Posaconazol 1
Vancomycin 1

Gemäß § 35 Absatz 3 in Verbindung mit § 35 Absatz 2 SGB V ist Sachverständigen vor der Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Alle Vorschläge stehen deshalb auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter

www.gkv-spitzenverband.de/​am_​festbetraege

abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Vorschläge der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, dem Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller, dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller, dem Verband Pro Generika, dem Bundesverband der Arzneimittel-Importeure und dem Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands mit der Bitte um Abgabe sachverständiger Stellungnahmen zugeleitet. Sachverständige ohne Zugriffsmöglichkeit auf die oben genannte Internetseite, die nicht Mitglieder der oben genannten Verbände sind, können die Vorschläge schriftlich beim GKV-Spitzenverband anfordern. Stellungnahmen zu den Festbetragsvorschlägen sind

spätestens bis zum 5. Juli 2022

schriftlich einzureichen beim:

GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Arzneimittel-Daten
Reinhardtstr. 28
10117 Berlin
Telefax: 030/​206 288-82309

Berlin, den 1. Juni 2022

GKV-Spitzenverband

Mitglied des Vorstandes
Stoff-Ahnis

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