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Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) über ein Stellungnahmeverfahren zu Arzneimittel-Festbeträgen

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
(GKV-Spitzenverband)
über ein Stellungnahmeverfahren zu Arzneimittel-Festbeträgen

Vom 5. Juni 2023

Der GKV-Spitzenverband hat gemäß § 35 Absatz 5 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) bereits festgesetzte Festbeträge überprüft und beabsichtigt, für die folgenden Festbetragsgruppen die Festbeträge anzupassen:

Festbetragsgruppe(n) gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SGB V

mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Festbetragsgruppe Nummer
Ambroxol 2
Butylscopolamin 1
Pyridoxin 2

Festbetragsgruppe(n) gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V

mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Festbetragsgruppe Nummer
Dimeticon und Simeticon 1

Ferner beabsichtigt der GKV-Spitzenverband, die Festbeträge der folgenden Festbetragsgruppen aufzuheben:

Festbetragsgruppe(n) gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 SGB V

mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Festbetragsgruppe Nummer
Retinol 1A

Gemäß § 35 Absatz 3 in Verbindung mit § 35 Absatz 2 SGB V ist Sachverständigen vor der Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Alle Vorschläge stehen deshalb auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter

www.gkv-spitzenverband.de/​am_​festbetraege

abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Vorschläge der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, der Arznei­mittelkommission der Deutschen Apotheker, dem Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller, dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller, dem Verband Pro Generika, dem Bundesverband der Arzneimittel-Importeure und dem Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands mit der Bitte um Abgabe sachverständiger Stellungnahmen zugeleitet.

Stellungnahmen zu den Festbetragsvorschlägen sind

spätestens bis zum 7. Juli 2023

schriftlich einzureichen beim:

GKV-Spitzenverband
Abteilung Arznei- und Heilmittel
Referat Arzneimittel-Daten
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Telefax: 030/​206 288-82309

Berlin, den 5. Juni 2023

GKV-Spitzenverband

Mitglied des Vorstands
Stoff-Ahnis

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