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Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über das Stellungnahmeverfahren zur Fortschreibung der Produktgruppe 99 „Verschiedenes“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
über das Stellungnahmeverfahren zur Fortschreibung
der Produktgruppe 99
„Verschiedenes“ des Hilfsmittelverzeichnisses
nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Vom 15. Mai 2024

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) beabsichtigt, die Produktgruppe 99 „Verschiedenes“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) fortzuschreiben.

Der GKV-Spitzenverband hat hierzu die Stellungnahmeverfahren gemäß § 139 Absatz 11 SGB V unter Übermittlung des Fortschreibungsentwurfs eingeleitet. Darüber hinaus wurde den Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten gemäß § 140f Absatz 4 SGB V ihr Mitberatungsrecht eingeräumt.

Die Frist für die oben genannten Organisationen zur Stellungnahme endet am 2. August 2024.

Berlin, den 15. Mai 2024

GKV-Spitzenverband

Der Vorstand
Gernot Kiefer

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