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Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über die Fortschreibung der Produktgruppe 02 „Adaptionshilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
über die Fortschreibung der Produktgruppe 02 „Adaptionshilfen“
des Hilfsmittelverzeichnisses
nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Vom 9. Juni 2023

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (im Folgenden GKV-Spitzenverband) erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist im Bundesanzeiger bekanntzumachen und regelmäßig fortzuschreiben (vgl. § 139 SGB V).

Der GKV-Spitzenverband hat die Produktgruppe 02 „Adaptionshilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses fortgeschrieben und am 5. Juni 2023 in der Neufassung beschlossen.

Der volle Wortlaut der beschlossenen Produktgruppe 02 „Adaptionshilfen“ findet sich im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de mit Datum dieser Bekanntmachung.

Berlin, den 9. Juni 2023

GKV-Spitzenverband

Der Vorstand
Gernot Kiefer

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