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Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über die Fortschreibung der Produktgruppe 10 „Gehhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
über die Fortschreibung der Produktgruppe 10
„Gehhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses
nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Vom 10. November 2022

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (im Folgenden GKV-Spitzenverband) erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist im Bundesanzeiger bekanntzumachen und regelmäßig fortzuschreiben (vgl. § 139 SGB V).

Der GKV-Spitzenverband hat die Produktgruppe 10 „Gehhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses fortgeschrieben und am 7. November 2022 in der Neufassung beschlossen.

Der volle Wortlaut der Fortschreibung der Produktgruppe 10 „Gehhilfen“ findet sich im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de mit Datum dieser Bekanntmachung.

Berlin, den 10. November 2022

GKV-Spitzenverband

Im Auftrag
Dr. Monika Kücking

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