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Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über die Fortschreibung der Produktgruppe 13 „Hörhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
über die Fortschreibung der Produktgruppe 13 „Hörhilfen“
des Hilfsmittelverzeichnisses
nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Vom 20. Januar 2022

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (im Folgenden GKV-Spitzenverband) erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen und regelmäßig fortzuschreiben (vgl. § 139 SGB V).

Der GKV-Spitzenverband hat die Produktgruppe 13 „Hörhilfen“ des Hilfsmittel­verzeichnisses fortgeschrieben und am 14. Dezember 2020 in der Neufassung beschlossen. Die Fortschreibung der Produktgruppe tritt am 1. April 2022 in Kraft.

Der volle Wortlaut der Fortschreibung der Produktgruppe 13 „Hörhilfen“ findet sich im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de mit Datum dieser Bekanntmachung.

Berlin, den 20. Januar 2022

GKV-Spitzenverband

Im Auftrag
Dr. Monika Kücking

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