Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über die Fortschreibung der Produktgruppe 14 „Inhalations- und Atemtherapiegeräte“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Bundespolitik

Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über die Fortschreibung der Produktgruppe 14 „Inhalations- und Atemtherapiegeräte“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
über die Fortschreibung der Produktgruppe 14
„Inhalations- und Atemtherapiegeräte“
des Hilfsmittelverzeichnisses
nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Vom 24. November 2023

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (im Folgenden GKV-Spitzenverband) erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist im Bundesanzeiger bekanntzumachen und regelmäßig fortzuschreiben (vgl. § 139 SGB V).

Der GKV-Spitzenverband hat die Produktgruppe 14 „Inhalations- und Atemtherapiegeräte“ des Hilfsmittelverzeichnisses fortgeschrieben und am 20. November 2023 in der Neufassung beschlossen.

Der volle Wortlaut der Fortschreibung der Produktgruppe 14 „Inhalations- und Atemtherapiegeräte“ findet sich im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de mit Datum dieser Bekanntmachung.
Berlin, den 24. November 2023

GKV-Spitzenverband
Im Auftrag
Dr. Monika Kücking

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bundespolitik

Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen...