Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über die Fortschreibung der Produktgruppe 14 „Inhalations- und Atemtherapiegeräte“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Published On: Dienstag, 09.01.2024By Tags:

Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
über die Fortschreibung der Produktgruppe 14
„Inhalations- und Atemtherapiegeräte“
des Hilfsmittelverzeichnisses
nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Vom 24. November 2023

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (im Folgenden GKV-Spitzenverband) erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist im Bundesanzeiger bekanntzumachen und regelmäßig fortzuschreiben (vgl. § 139 SGB V).

Der GKV-Spitzenverband hat die Produktgruppe 14 „Inhalations- und Atemtherapiegeräte“ des Hilfsmittelverzeichnisses fortgeschrieben und am 20. November 2023 in der Neufassung beschlossen.

Der volle Wortlaut der Fortschreibung der Produktgruppe 14 „Inhalations- und Atemtherapiegeräte“ findet sich im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de mit Datum dieser Bekanntmachung.
Berlin, den 24. November 2023

GKV-Spitzenverband
Im Auftrag
Dr. Monika Kücking

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