Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
über die Fortschreibung der Produktgruppe 17
„Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ des Hilfsmittelverzeichnisses
nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (im Folgenden GKV-Spitzenverband) erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist im Bundesanzeiger bekanntzumachen und regelmäßig fortzuschreiben (vergleiche § 139 SGB V).
Der GKV-Spitzenverband hat die Produktgruppe 17 „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ des Hilfsmittelverzeichnisses fortgeschrieben und am 24. April 2023 in der Neufassung beschlossen.
Der volle Wortlaut der beschlossenen Produktgruppe 17 „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ findet sich im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de mit Datum dieser Bekanntmachung.
GKV-Spitzenverband
Der Vorstand
Gernot Kiefer
Kommentar hinterlassen