Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
über die Fortschreibung der Produktgruppe 18
„Kranken-/Behindertenfahrzeuge“
des Hilfsmittelverzeichnisses
nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (im Folgenden GKV-Spitzenverband) erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist im Bundesanzeiger bekanntzumachen und regelmäßig fortzuschreiben (vergleiche § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch).
Der GKV-Spitzenverband hat die Produktgruppe 18 „Kranken-/Behindertenfahrzeuge“ des Hilfsmittelverzeichnisses fortgeschrieben und am 18. Dezember 2023 in der Neufassung beschlossen.
Der volle Wortlaut der Fortschreibung der Produktgruppe 18 „Kranken-/Behindertenfahrzeuge“ findet sich im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de mit Datum dieser Bekanntmachung.
GKV-Spitzenverband
Der Vorstand
Gernot Kiefer
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