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Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über die Fortschreibung der Produktgruppe 18 „Kranken-/Behindertenfahrzeuge“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
über die Fortschreibung der Produktgruppe 18
„Kranken-/​Behindertenfahrzeuge“
des Hilfsmittelverzeichnisses
nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Vom 26. Januar 2024

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (im Folgenden GKV-Spitzenverband) erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist im Bundesanzeiger bekanntzumachen und regelmäßig fortzuschreiben (vergleiche § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch).

Der GKV-Spitzenverband hat die Produktgruppe 18 „Kranken-/​Behindertenfahrzeuge“ des Hilfsmittelverzeichnisses fortgeschrieben und am 18. Dezember 2023 in der Neufassung beschlossen.

Der volle Wortlaut der Fortschreibung der Produktgruppe 18 „Kranken-/​Behindertenfahrzeuge“ findet sich im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de mit Datum dieser Bekanntmachung.

Berlin, den 26. Januar 2024

GKV-Spitzenverband

Der Vorstand
Gernot Kiefer

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