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Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über die Fortschreibung der Produktgruppe 26 „Sitzhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 des Fünften Buches

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
über die Fortschreibung der Produktgruppe 26 „Sitzhilfen“
des Hilfsmittelverzeichnisses
nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Vom 5. Oktober 2023

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (im Folgenden GKV-Spitzenverband) erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist im Bundesanzeiger bekanntzumachen und regelmäßig fort­zuschreiben (vergleiche § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch).

Der GKV-Spitzenverband hat die Produktgruppe 26 „Sitzhilfen“ des Hilfsmittel­verzeichnisses fortgeschrieben und am 25. September 2023 in der Neufassung beschlossen.

Der volle Wortlaut der beschlossenen Produktgruppe 26 „Sitzhilfen“ findet sich im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de mit Datum dieser Bekanntmachung.

Berlin, den 5. Oktober 2023

GKV-Spitzenverband

Der Vorstand
Gernot Kiefer

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