Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
über die Fortschreibung der Produktgruppe 33 „Toilettenhilfen“
des Hilfsmittelverzeichnisses
nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (im Folgenden GKV-Spitzenverband) erstellt ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen. Das Hilfsmittelverzeichnis ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen und regelmäßig fortzuschreiben (vgl. § 139 SGB V).
Der GKV-Spitzenverband hat die Produktgruppe 33 „Toilettenhilfen“ des Hilfsmittelverzeichnisses fortgeschrieben und am 1. Juni 2022 in der Neufassung beschlossen.
Der volle Wortlaut der Fortschreibung der Produktgruppe 33 „Toilettenhilfen“ findet sich im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de mit Datum dieser Bekanntmachung.
Berlin, den 9. Juni 2022
GKV-Spitzenverband
Im Auftrag
Dr. Monika Kücking
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