Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und Pflegekassen
– Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis
und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis –
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen – gleichzeitig handelnd als Spitzenverband Bund der Pflegekassen – (GKV-Spitzenverband) erstellt gemäß § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ein Hilfsmittelverzeichnis, in dem von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen sind. Das Hilfsmittelverzeichnis ist regelmäßig fortzuschreiben und im Bundesanzeiger bekanntzumachen.
Der GKV-Spitzenverband erstellt gemäß § 78 des Elften Buches Sozialgesetzbuch als Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis ein Verzeichnis der von der Leistungspflicht umfassten Pflegehilfsmittel (Pflegehilfsmittelverzeichnis).
Der GKV-Spitzenverband hat weitere Produkte in das Hilfsmittel- und das Pflegehilfsmittelverzeichnis eingestellt und Änderungen an bestehenden Produkteinträgen (zum Beispiel der Produktbezeichnung, der Artikelnummer, der Konstruktionsmerkmale) vorgenommen. Der volle Wortlaut dieser Ergänzungen und Änderungen findet sich im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de mit Datum dieser Bekanntmachung.
GKV-Spitzenverband
Der Vorstand
Gernot Kiefer
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