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Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und Pflegekassen – Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis –

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und Pflegekassen
– Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis
und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis –

Vom 3. Juli 2023

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen – gleichzeitig handelnd als Spitzenverband Bund der Pflegekassen – (GKV-Spitzenverband) erstellt gemäß § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ein Hilfsmittelverzeichnis, in dem von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen sind. Das Hilfsmittelverzeichnis ist regelmäßig fortzuschreiben und im Bundesanzeiger bekanntzumachen.

Der GKV-Spitzenverband erstellt gemäß § 78 des Elften Buches Sozialgesetzbuch als Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis ein Verzeichnis der von der Leistungspflicht umfassten Pflegehilfsmittel (Pflegehilfsmittelverzeichnis).

Der GKV-Spitzenverband hat weitere Produkte in das Hilfsmittel- und das Pflegehilfsmittelverzeichnis eingestellt und Änderungen an bestehenden Produkt­einträgen (z. B. der Produktbezeichnung, der Artikelnummer, der Konstruktionsmerkmale) vorgenommen. Der volle Wortlaut dieser Ergänzungen und Änderungen findet sich im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de mit Datum dieser Bekanntmachung.

Berlin, den 3. Juli 2023

GKV-Spitzenverband

Der Vorstand
Gernot Kiefer

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