Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und Pflegekassen
über das Stellungnahmeverfahren zur Fortschreibung
der Produktgruppe 54 „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“
des Pflegehilfsmittelverzeichnisses
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen – gleichzeitig handelnd als Spitzenverband Bund der Pflegekassen – (GKV-Spitzenverband) beabsichtigt, die Produktgruppe 54 „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ des Pflegehilfsmittelverzeichnisses nach § 78 Absatz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Verbindung mit § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) fortzuschreiben.
Der GKV-Spitzenverband hat hierzu die Stellungnahmeverfahren gemäß § 139 Absatz 11 SGB V unter Übermittlung der Fortschreibungsentwürfe eingeleitet. Darüber hinaus wurde den Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten gemäß § 140f Absatz 4 SGB V ihr Mitberatungsrecht eingeräumt.
Die Frist für die oben genannten Organisationen zur Stellungnahme endet am 8. Oktober 2024.
GKV-Spitzenverband
Der Vorstand
Dr. Doris Pfeiffer
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