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Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und Pflegekassen über das Stellungnahmeverfahren zur Fortschreibung der Produktgruppe 54 „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ des Pflegehilfsmittelverzeichnisses

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und Pflegekassen
über das Stellungnahmeverfahren zur Fortschreibung
der Produktgruppe 54 „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“
des Pflegehilfsmittelverzeichnisses

Vom 9. Juli 2024

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen – gleichzeitig handelnd als Spitzenverband Bund der Pflegekassen – (GKV-Spitzenverband) beabsichtigt, die Produktgruppe 54 „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ des Pflegehilfsmittelverzeichnisses nach § 78 Absatz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Verbindung mit § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) fort­zuschreiben.

Der GKV-Spitzenverband hat hierzu die Stellungnahmeverfahren gemäß § 139 Absatz 11 SGB V unter Übermittlung der Fortschreibungsentwürfe eingeleitet. Darüber hinaus wurde den Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten gemäß § 140f Absatz 4 SGB V ihr Mitberatungsrecht eingeräumt.

Die Frist für die oben genannten Organisationen zur Stellungnahme endet am 8. Oktober 2024.

Berlin, den 9. Juli 2024

GKV-Spitzenverband

Der Vorstand
Dr. Doris Pfeiffer

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