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Bekanntmachung des Standards für die Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzprotokollen in XML nach § 11 Absatz 2 der Patentverordnung

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Deutsches Patent- und Markenamt

Bekanntmachung
des Standards für die Darstellung von
Nukleotid- und Aminosäuresequenzprotokollen in XML
nach § 11 Absatz 2 der Patentverordnung

Vom 13. Juni 2023

Nach § 11 Absatz 2 Satz 2 der Patentverordnung vom 1. September 2003 (BGBl. I S. 1702), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Juni 2022 (BGBl. I S. 878) geändert worden ist, macht das Deutsche Patent- und Markenamt nachfolgenden Standard für die Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzprotokollen in XML bekannt (Anlage).

Der Standard entspricht Version 1.6 des WIPO-Standards ST.26 und ersetzt die bisherige, bekanntgemachte und zum 1. Juli 2022 in Kraft getretene Fassung des Standards für die Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzprotokollen in XML (BAnz AT 30.06.2022 B9).

Die neue Version des Standards tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

Sie gilt für alle Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, die am oder nach dem 1. Juli 2023 beim DPMA eingereicht werden. Sie gilt auch für an oder nach dem 1. Juli 2023 eingereichte Anmeldungen, die die Priorität einer Anmeldung beanspruchen, die noch vor dem 1. Juli 2023 eingereicht wurde und daher noch ein Sequenzprotokoll nach den bis 30. Juni 2023 geltenden Vorschriften enthält. Die neue Version des Standards gilt auch für Teilanmeldungen, auch wenn die Stammanmeldung vor dem 1. Juli 2023 eingereicht wurde. Für Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, die vor dem 1. Juli 2023 eingereicht worden sind, ist die bisherige Version des Standards in seiner bis zum 30. Juni 2023 geltenden Fassung anzuwenden.

München, den 13. Juni 2023

Deutsches Patent- und Markenamt

Die Präsidentin
Eva Schewior

Anlage
Standard für die Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzprotokollen in XML* PDF
*
Redaktioneller Hinweis:

Der „Standard für die Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzprotokollen in XML“ ist aus technischen Gründen in einer gesonderten PDF-Datei dargestellt. Diese PDF-Datei kann über einen Link am rechten Seitenrand nur in der HTML-Ansicht und in der Druckversion der Bekanntmachung geöffnet werden.

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