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Bekanntmachung des Standards XGewerbeordnung unter Angabe des Herausgabedatums und des Beginns der Anwendung

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Bekanntmachung
des Standards XGewerbeordnung
unter Angabe des Herausgabedatums
und des Beginns der Anwendung
(Version 1.1)

Vom 24. Januar 2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gibt zum 1. Februar 2023 den Standard XGewerbeordnung (Version 1.1) für die elektronische Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige an empfangsberechtigte Stellen sowie die elektronische Kommunikation zwischen Gewerbebehörden heraus.

Die Version 1.1 des Standards XGewerbeordnung (Stand 1. Februar 2023) ist ab 1. November 2023 anzuwenden und löst die Version 1.0 des Standards XGewerbeordnung ab.

Der Standard XGewerbeordnung (Version 1.1) enthält gegenüber der bisherigen Version 1.0 des Standards XGewerbeordnung insbesondere folgende Erweiterungen:

Künftig können Antragsdatensätze für das Erlaubnisverfahren nach § 34i der Gewerbeordnung von Antragsportalen elektronisch an die zuständigen Erlaubnisbehörden übermittelt werden. Darüber hinaus wird die Möglichkeit einer Übermittlung von Freitextnachrichten, über welche Hinweise und Rückfragen zu einem spezifischen Gewerbebetrieb im freien Text – bei Bedarf mit Anlagen – zwischen den beteiligten Behörden übermittelt werden können, geschaffen.

Die Version 1.1 ist unter http:/​/​www.xgewerbeordnung.de abrufbar.

Berlin, den 24. Januar 2023

Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Auftrag
Glückert

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