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Bekanntmachung des Vergleichsbeitrags nach § 40 Absatz 2 Satz 3 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte für das Jahr 2025

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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung
des Vergleichsbeitrags
nach § 40 Absatz 2 Satz 3 des Zweiten Gesetzes
über die Krankenversicherung der Landwirte
für das Jahr 2025

Vom 18. Juli 2024

Gemäß § 40 Absatz 2 Satz 3 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) gibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Folgendes bekannt:

Der Vergleichsbeitrag nach § 40 Absatz 2 KVLG 1989 für das Jahr 2025 beträgt

843,53 Euro.
Bonn, den 18. Juli 2024

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Wendicke

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