Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Bekanntmachung
des Vergleichsbeitrags
nach § 40 Absatz 2 Satz 3 des Zweiten Gesetzes
über die Krankenversicherung der Landwirte
für das Jahr 2025
Gemäß § 40 Absatz 2 Satz 3 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) gibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Folgendes bekannt:
Der Vergleichsbeitrag nach § 40 Absatz 2 KVLG 1989 für das Jahr 2025 beträgt
843,53 Euro. |
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Im Auftrag
Wendicke
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