Bekanntmachung – Dritter Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ Schwerpunkt „Innovationsförderung“

Published On: Montag, 03.07.2023By Tags:

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Bekanntmachung
Dritter Förderaufruf zur Förderrichtlinie
„Betriebliches Mobilitätsmanagement“
Schwerpunkt „Innovationsförderung“

Vom 26. Juni 2023

Dieser dritte Förderaufruf im Rahmen der Bekanntmachung – Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ vom 17. April 2023 (BAnz AT 02.05.2023 B4) mit dem Schwerpunkt „Innovationsförderung“ fördert Projekte, die einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele durch Umsetzung innovativer und umfassender Konzepte des Betrieblichen Mobilitätsmanagements leisten. Die dort getroffenen Regelungen bilden die rechtliche Grundlage für diesen Förderaufruf. Einzelne Punkte der Richtlinie werden durch diesen Aufruf ergänzt oder konkretisiert.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.

1 Ziel und Zweck der Förderung

Mit diesem Förderaufruf werden innovative und umfassende Umsetzungsprojekte des Betrieblichen Mobilitätsmanagements (nachfolgend: BMM) im Sinne der Definition der Richtlinie auf der Basis bereits vorliegender Mobilitätskonzepte oder vertiefter, konzeptioneller Überlegungen gefördert. Die Umsetzungsprojekte müssen verschiedene Handlungs- und Aktionsfelder einbeziehen. Sie sollen einen Demonstrationscharakter entfalten und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen. Nicht konzertierte Einzelmaßnahmen sind nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig, z. B. wenn sie bereits begonnene Umsetzungsmaßnahmen ergänzen und insoweit kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gegeben ist.

2 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sofern sie innovative und umfassende BMM-Konzepte umsetzen wollen oder im Rahmen eines Verbundprojekts maßgeblich zu deren Umsetzung beitragen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen ist ausdrücklich gewünscht. Verbundvorhaben zwischen mehreren Antragsberechtigten sind wünschenswert.

Die grundsätzliche Förderwürdigkeit der eingereichten Projekte wird im Zuge der Prüfung der Projektskizzen im Sinne der Förderrichtlinie festgestellt, wobei die Beantragung der Förderung im Schwerpunkt Innovationsförderung in einem zweistufigen Verfahren (siehe Nummer 7.3.3 der Richtlinie) erfolgt.

3 Bewilligungsverfahren, Fristen zur Skizzeneinreichung, ergänzende Hinweise zum Förderverfahren

3.1 Fristen zur Skizzeneinreichung

Im Rahmen des zweistufigen Antragsverfahrens geht dem formalen Förderantrag die Einreichung einer Projektskizze inklusive verbindlicher Anlage voraus. Diese Skizzen sind über das elektronische Antrags- und Angebotssystem des Bundes (Link: easy-Online, unter https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline) bis zum 31. August 2023 einzureichen (Ausschlussfrist). Die Anlage zur Projektskizze steht auch unter https:/​/​www.balm.bund.de/​DE/​Foerderprogramme/​BMM/​InformationenzumVerfahren/​InformationenzumVerfahren_​node.html vorab zur Verfügung und ist verpflichtend mit der Skizze in easy-Online als Anlage hochzuladen. Die gemeinsamen Unterlagen sollen die folgenden verbindlichen Gliederungsvorgaben verwenden:

Deckblatt (wird automatisch in easy-Online generiert)
Kurzbeschreibung und Zielsetzung des Vorhabens
Beitrag zum Klimaschutz und Reduktion umweltschädlicher Emissionen
Beitrag zur Gestaltung effizienter und nachhaltiger Mobilitätsverhalten in den Betrieben und Einrichtungen und gegebenenfalls weiterer Ziele der Richtlinie
Verwertungsplan und Transferpotentiale
Arbeits- und Ausgabenplanung
Darstellung der Verbundpartnerinnen und -partner, sofern Verbundvorhaben.

Mit der Projektskizze sind als Anlage das vorliegende Mobilitätskonzept oder konzeptionelle Überlegungen gemeinsam einzureichen. Eine Einreichung ohne diese Anlage ist nicht möglich.

Für das Auswahlverfahren werden ausschließlich Projektskizzen berücksichtigt, die zum Stichtag 31. August 2023 vollständig und fristgerecht vorliegen. Maßgeblich ist dabei das Datum der Einreichung über easy-Online. Die Bewertungskriterien für die eingereichten Projektskizzen ergeben sich aus Nummer 7.3.3.1 der Richtlinie.

Das System easy-Online versendet automatisch eine Eingangsbestätigung, eine separate Zusendung von Projektskizzen auf Papier ist nicht erforderlich. Alle fristgemäß eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb zueinander. Das Nachreichen von Unterlagen oder Korrekturen ist nach der Einreichungsfrist ausschließlich auf ent­sprechende Aufforderung durch die Bewilligungsbehörde zulässig.

Bei Verbundvorhaben ist von der vorgesehenen Verbundkoordinatorin bzw. von dem vorgesehenen Verbundkoordinator eine Projektskizze einzureichen, in welcher der Teilbeitrag eines jeden Beteiligten ersichtlich ist. Als Anlage sind das Mobilitätskonzept oder die konzeptionellen Überlegungen des Verbundkoordinators einzureichen.

Aus der Vorlage der Projektskizzen kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden.

3.2 Bewilligungsverfahren, ergänzende Hinweise zum Förderverfahren

Die bewerteten und zur Förderung ausgewählten Projekte werden in einer zweiten Phase zur formalen Antragstellung aufgefordert. Aus der Vorlage eines Förderantrags kann kein Rechtsanspruch zur Förderung abgeleitet werden. Die genaue Frist wird den Antragstellerinnen und Antragstellern der ausgewählten Projekte rechtzeitig bekanntgegeben. Der Bewilligungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Es ist geplant, dass eine Bewilligung ab 1. Januar 2024 ausgesprochen wird. Für die geförderten Projekte soll eine Laufzeit bis spätestens 30. Juni 2025 festgelegt werden, so dass die jeweilige Projektplanung bis zu diesem Zeitpunkt die vollständige Beendigung der Projektarbeiten einschließlich des Projektabschlusses seitens der Antragstellerin bzw. des Antragsstellers vorsehen muss.

Bei Verbundvorhaben reichen die einzelnen Verbundpartnerinnen und Verbundpartner wiederum ihre jeweiligen Förderanträge ein.

4 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausgabenbasis) gewährt. Im Schwerpunkt Innovationsförderung wird die Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt. Vorhaben in diesem Schwerpunkt werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Anträge sollen ein dem Umfang des Vorhabens nach angemessenes Finanzvolumen aufweisen. Dabei gilt eine Bagatellgrenze von 200 000 Euro zuwendungsfähiger Ausgaben. Anträge mit einem geringeren Volumen können in diesem Förderaufruf nicht berücksichtigt werden.

Zur Festlegung der Beihilfeintensitäten sind geeignete Nachweise vorzulegen. Hierfür sind insbesondere die Regelungen der Nummer 5 der oben genannten Förderrichtlinie zu beachten.

5 Zuwendungsfähige Ausgaben

Der Förderaufruf zum Schwerpunkt „Innovationsförderung“ fördert die Umsetzung von Maßnahmen in folgenden Themenbereichen des Personenverkehrs zur Erreichung des Ziels der Richtlinie:

a)
Mitarbeitermobilität und Pendlerverkehre,
b)
Flottenmanagement und -umbau,
c)
Dienstreisen und Werksverkehre,
d)
Kunden- und Besucherverkehre.

Das BMM-Gesamtkonzept soll einen umfassenden Charakter haben und Maßnahmen aus verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern enthalten.

Ziel dieses Förderaufrufs „Innovationsförderung“ ist die Entwicklung und Umsetzung von Innovationen für Organisationen, prozessuale oder digitale Innovationen. Lösungen werden hier nicht als rein technische Innovationen verstanden, sondern als Maßnahmen, die wichtige Impulse für anwendungsorientierte integrative Zukunftslösungen im BMM setzen.

Hierunter fallen beispielsweise folgende Maßnahmen.

Zu Innovationen für Organisationen:

Konzertierte Umsetzung von überbetrieblichem Mobilitätsmanagement unter anderem in Gewerbegebieten (z. B. Nachfragebündelung für bessere Auslastung von Angeboten wie Mitfahrplattformen, ÖPNV-Linien, Sharing-Stationen, aber auch verkehrsvermeidenden Versorgungsinfrastrukturen wie Coworking-Spaces etc.)
Kooperation mit der Gemeinde bei integrierter Verkehrsplanung (inklusive Stellplatzsatzung und Gewerbegebietsplanung) und Konzeption und Betrieb von öffentlich zugänglichen Mobilitätsangeboten
Strategische Zusammenarbeit mit lokalen Mobilitätsanbietern (z. B. Angebotsanpassung ÖPNV, Einbindung von Sharing oder Shuttle)

Zu prozessualen Innovationen:

Nutzerorientierte Einführungsprozesse von neuen Mobilitätsangeboten (z. B. Kommunikationsmaßnahmen, Beschäftigteneinbindung bei Entwicklung und Implementierung)
Professionelle Methoden des Changemanagements zur dauerhaften Verhaltensänderung (Einbindung sowohl von Push- als auch Pull-Maßnahmen)
Neue Ideen und Anreizmodelle (nicht nur monetäre) zur erfolgreichen Einbindung der Stakeholder

Zu digitalen Innovationen:

Entwicklung und Betrieb von digitalen Anwendungen zur Erschließung nachhaltiger Mobilitätsoptionen (Mobility-as-a-Service)
Herstellung von Wahlfreiheit (Intermodalität, Multimodalität) mittels Plattformlösungen
Abbau von Nutzungsbarrieren sowie Einführung digitaler Tools zur Steuerung hin zu nachhaltiger Mobilität (z. B. Monitoring, Anreize, Policies, Mobilitätsbudgets)
Verbesserung der digitalen Verfügbarkeit/​Aufbereitung von betrieblichen Mobilitätsinformationen (z. B. Selbstcheck, Monitoring, Reporting, z. B. Nachhaltigkeitsberichterstattung, CO2-Bilanzierung)

Beispielhafte Handlungsfelder des Betrieblichen Mobilitätsmanagements können auch unter www.mobil-gewinnt.de, insbesondere unter dem Menüpunkt „Wissenswertes“, eingesehen werden.

Grundlage für die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben sind grundsätzlich die projektbezogenen Ausgaben, welche zur Erreichung der Programmziele des Fördervorhabens erforderlich sind. Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben, die innerhalb des Bewilligungszeitraums verursacht werden.

6 Ansprechpartner

Ansprechpartner zu förderrechtlichen Fragen zur Richtlinie und zu diesem Förderaufruf ist die Bewilligungsbehörde:

Bundesamt für Logistik und Mobilität
Telefon: (0221) 5776 5199
E-Mail: BMMplus@balm.bund.de

7 Hinweis

Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage und in Ergänzung der Richtlinie. Die Bestimmungen der Richtlinie finden auf eingereichte Projektanträge bzw. Projektskizzen insoweit unverändert Anwendung.

Berlin, den 26. Juni 2023

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Im Auftrag
Prof. Klaus Bonhoff

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