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Bekanntmachung einer Beleihung nach § 40 Absatz 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes

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Bundesamt für Justiz

Bekanntmachung
einer Beleihung
nach § 40 Absatz 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes

Vom 20. Dezember 2022

Gemäß § 40 Absatz 5 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) wird bekannt gemacht, dass das

Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Bahnhofsplatz 3
77694 Kehl

für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 mit der Wahrnehmung der folgenden Aufgaben nach § 40 Absatz 1 VSBG beliehen wurde:

1.
Unterstützung von Verbrauchern bei der Ermittlung der zuständigen Streitbeilegungsstelle in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
2.
Erfüllung der Aufgaben der Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung nach Artikel 7 Absatz 2 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 24/​2013
Bonn, den 20. Dezember 2022

Bundesamt für Justiz

Im Auftrag
Meixner

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