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Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung einer Entscheidung der Bundesregierung nach § 6b des Bundesministergesetzes
Bundespolitik

Bekanntmachung einer Entscheidung der Bundesregierung nach § 6b des Bundesministergesetzes

Pixaline (CC0), Pixabay
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Bundeskanzleramt

Bekanntmachung
einer Entscheidung der Bundesregierung
nach § 6b des Bundesministergesetzes

Vom 4. Mai 2022

Herr Parlamentarischer Staatssekretär a. D. Florian Pronold hat der Bundesregierung nach § 6a des Bundesministergesetzes in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre angezeigt, als selbständiger Rechtsanwalt tätig werden zu wollen.

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 13. April 2022 beschlossen, die Aufnahme der Tätigkeit für die Dauer von zwölf Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt zu untersagen, soweit sie in Sachbereichen erfolgt, die mit der früheren Amtstätigkeit in einem engen Zusammenhang stehen, insbesondere solche, für die Herr Pronold im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit während der Amtszeit als Parlamentarischer Staatssekretär in der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages fachlich im Schwerpunkt zuständig war.

Darüber hinaus wurde Herrn Pronold aufgegeben, im Zeitraum von 18 Monaten nach seinem Ausscheiden aus dem Amt der Bundesregierung die beabsichtigte Aufnahme einzelner Tätigkeiten anzuzeigen, die im Hinblick auf den Auftraggeber, den Auftragsinhalt oder die Bedingungen der Auftragsleistung in den Augen eines verständigen Durchschnittsbetrachters zu einer Beeinträchtigung des Vertrauens der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung führen können.

Die Bundesregierung schließt sich damit den Empfehlungen des beratenden Gremiums an.

Berlin, den 4. Mai 2022

Bundeskanzleramt

Im Auftrag
Dr. Seedorf

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