Bundeskanzleramt
Bekanntmachung
einer Entscheidung der Bundesregierung
nach § 6b des Bundesministergesetzes
Herr Bundesminister a. D. Heiko Maas hat der Bundesregierung nach § 6a des Bundesministergesetzes angezeigt, folgende nachamtliche Tätigkeiten aufnehmen zu wollen:
- 1.
-
Rechtsanwalt bei der Kanzlei GSK Stockmann
- 2.
-
Mitgliedschaft im Kuratorium der Montan-Stiftung Saar
Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2022 der Empfehlung des beratenden Gremiums folgend beschlossen, dass gegen die Aufnahme dieser Tätigkeiten nach Maßgabe des § 6b des Bundesministergesetzes keine Bedenken bestehen.
Bundeskanzleramt
Im Auftrag
Dr. Seedorf
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