Bundeskanzleramt
Bekanntmachung
einer Entscheidung der Bundesregierung
nach § 6b des Bundesministergesetzes
Herr Parlamentarischer Staatssekretär a. D. Stephan Mayer hat der Bundesregierung nach § 6a des Bundesministergesetzes in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre angezeigt, die Tätigkeit eines der Vizepräsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes e. V. (DOSB) ausüben zu wollen.
Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 5. Januar 2022 der Empfehlung des beratenden Gremiums folgend beschlossen, die beabsichtigte Tätigkeit für die Dauer von zwölf Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt zu untersagen.
Berlin, den 11. Januar 2022
Bundeskanzleramt
Im Auftrag
Dr. Seedorf
Kommentar hinterlassen