Bekanntmachung einer Mitteilung zum Deutschen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission)

Published On: Montag, 03.07.2023By Tags:

Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte

Bekanntmachung
einer Mitteilung zum Deutschen Arzneibuch
(Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission)

Vom 19. Juni 2023

Auf Grund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Arzneibuch-Kommission und deren Gremien vom 17. Juli 2009 (Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009, BfArM-Internetseite) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.

Der Fachausschuss Pharmazeutische Chemie hat die unten genannten Entwürfe revidierter Monographien für die Aufnahme in das Deutsche Arzneibuch empfohlen. Sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage).

Revidierte Monographien:

Wasserfreies Natriummolybdat

Ethanolhaltige Iod-Lösung

Stellungnahmen zu den Entwürfen für das Deutsche Arzneibuch sind bis spätestens 28. August 2023 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.

Bonn, den 19. Juni 2023

45.-3660-6801-/​23

Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte

In Vertretung
Prof. Dr. Knöß

Anlage

Anmerkungen zur Monographie:

Harmonisierung mit EP-Monographie Natriummolybdat-Dihydrat.

Prüfung auf Identität B: Anpassung der Mengenangaben.

Prüflösung: Substanzmenge von 10,0 g auf 5,0 g reduziert.

Chlorid: Prüfung an die geänderte Prüflösung angepasst, Verweis auf Reagenzien der Ph. Eur.

Phosphat: Mengenangabe für Substanzeinwaage angepasst.

Gehaltsbestimmung: durch die Titration aus der Ph. Eur.-Monographie Natriummolybdat-Dihydrat ersetzt.

Redaktionelle Anpassung an den Stil der Ph. Eur-Monographie. 

Wasserfreies Natriummolybdat
Natrii molybdas anhydricus

Definition

Natriummolybdat, Na2MoO4, Mr 206,0.

Gehalt: 98,0 bis 100,5 Prozent (berechnet auf die getrocknete Substanz).

Eigenschaften

Aussehen: Weißes Pulver oder farblose Kristalle.

Löslichkeit: Leicht löslich in Wasser.

Prüfung auf Identität

A.
Die Substanz gibt die Identitätsreaktion a auf Natrium (2.3.1).
B.
0,2 g Substanz werden in 5 ml einer Mischung von gleichen Volumteilen Salpetersäure R und Wasser R gelöst und mit 0,1 g Ammoniumchlorid R versetzt. Nach Zusatz von 0,3 ml Natriummonohydrogenphosphat-Lösung R wird langsam auf 50 bis 60 °C erwärmt. Ein zitronengelber Niederschlag entwickelt sich.
C.
Die Substanz entspricht der Prüfung „Trocknungsverlust“ (siehe „Prüfung auf Reinheit“).

Prüfung auf Reinheit

Prüflösung: 5,0 g Substanz werden in Wasser R zu 50 ml gelöst.

Aussehen der Lösung: Die Prüflösung muss klar (2.2.1) und farblos (2.2.2, Methode II) sein.

Chlorid: höchstens 50 ppm

10 ml einer Mischung gleicher Volumteile Salpetersäure R und Wasser R werden unter Schütteln mit 10 ml Prüflösung und anschließend mit 1 ml Silbernitrat-Lösung (0,1 mol · l−1) versetzt. Nach 5 min darf eine Opaleszenz der Prüflösung nicht intensiver sein als die einer Referenzlösung, die gleichzeitig und auf die gleiche Weise mit 10 ml Chlorid-Lösung (5 ppm Cl) R hergestellt wurde.

Phosphat: höchstens 200 ppm

2,0 g Substanz werden unter Erhitzen in 13 ml Wasser R gelöst. In der noch heißen Lösung werden 8,0 g Ammoniumnitrat R1 gelöst. Diese Lösung wird zu 27 ml einer Mischung gleicher Volumteile Salpetersäure R und Wasser R zugesetzt. Innerhalb von 3 h darf eine Gelbfärbung oder Opaleszenz der Prüflösung nicht intensiver sein als die einer Referenzlösung, die gleichzeitig und auf die gleiche Weise wie folgt hergestellt wurde: 1,0 g Substanz wird in 12 ml Wasser R gelöst und die Lösung mit 1 ml Phosphat-Lösung (200 ppm PO4) R versetzt.

Ammonium (2.4.1, Methode B): höchstens 10 ppm, mit 0,10 g Substanz bestimmt.

Zur Herstellung der Referenzlösung wird 1 ml Ammonium-Lösung (1 ppm NH4) R verwendet.

Trocknungsverlust (2.2.32): Höchstens 0,5 Prozent, mit 1,000 g Substanz durch 3 h langes Trocknen im Trockenschrank bei 140 °C bestimmt.

Gehaltsbestimmung

0,100 g Substanz werden in 30 ml Wasser R gelöst. Nach Zusatz von 0,5 g Methenamin R und 0,1 ml einer Lösung von Salpetersäure R (250 g · l−1) wird die Lösung auf 60 °C erhitzt und mit Blei(II)-nitrat-Lösung (0,05 mol · l−1) nach Zusatz von 4-(2-Pyridylazo)resorcin-Mononatriumsalz R titriert.

1 ml Blei(II)-nitrat-Lösung (0,05 mol · l−1) entspricht 10,30 mg MoNa2O4.

Lagerung

Gut verschlossen.

Anmerkungen zur Monographie:

2-Propanol: Durch die Streichung der Prüfung wird die Verwendung quecksilberhaltiger Reagenzien vermieden. Der Gehalt an 2-Propanol wird bereits über die Monographien Ethanol 96 % und Wasserfreies Ethanol des europäischen Arzneibuches begrenzt. Da alle Bestandteile der Zubereitung den Anforderungen des Arzneibuches entsprechen müssen, ist eine erneute Prüfung nicht erforderlich.

Methanol: Der Gehalt an Methanol wird bereits über die Monographien Ethanol 96 % und Wasserfreies Ethanol des europäischen Arzneibuches begrenzt. Da alle Bestandteile der Zubereitung den Anforderungen des Arzneibuches entsprechen müssen, ist eine erneute Prüfung nicht erforderlich.

Ethanolhaltige Iod-Lösung
Iodi solutio ethanolica

Definition

Ethanolhaltige Iod-Lösung enthält mindestens 2,4 und höchstens 2,7 Prozent (m/​m) I (Ar 126,9), mindestens 2,4 und höchstens 2,7 Prozent (m/​m) KI (Mr 166,0).

Herstellung

Iod 2,5 Teile
Kaliumiodid 2,5 Teile
Gereinigtes Wasser 28,5 Teile
Ethanol 90 % (V/​V) 66,5 Teile

Die Zubereitung kann wie folgt hergestellt werden:

Iod und Kaliumiodid werden in 5 Teilen Gereinigtem Wasser gelöst und nach vollständiger Lösung mit dem restlichen Gereinigten Wasser und dem Ethanol 90 % (V/​V) gemischt.

Bei der Herstellung können auch andere Methoden angewandt werden, unter der Voraussetzung, dass die gleiche Qualität wie mit der beschriebenen Methode erzielt wird.

Eigenschaften

Aussehen: Klare, braunrote Flüssigkeit.

Geruch: Nach Iod und Ethanol.

Prüfung auf Identität

1.
Beim Eindampfen von 2 ml Substanz auf dem Wasserbad zur Trockne bleibt ein schwarzbrauner Rückstand zurück, der bei stärkerem Erhitzen violette Dämpfe abgibt und weiß wird. Der Rückstand löst sich in 5 ml Wasser R zu einer farblosen Flüssigkeit.
2.
Die Lösung von A gibt die Identitätsreaktion b auf Kalium (2.3.1).
3.
Die Lösung von A gibt die Identitätsreaktion a auf Iodid (2.3.1).

Prüfung auf Reinheit

Relative Dichte (2.2.5): 0,928 bis 0,933.

Ethanolgehalt (2.9.10): 63,0 bis 66,5 Prozent (V/​V). Die Destillation wird mit einer Mischung von 25,0 ml Substanz, 1,0 g Zinkstaub R und 150 ml Wasser R durchgeführt.

Gehaltsbestimmung

Iod: 10,00 g Substanz werden mit 2 ml Wasser R versetzt und mit Natriumthiosulfat-Lösung (0,1 mol · l−1) unter Zusatz von Stärke-Lösung R titriert (Titration a).

1 ml Natriumthiosulfat-Lösung (0,1 mol · l−1) entspricht 12,69 mg Iod.

Kaliumiodid: Die titrierte Lösung der Gehaltsbestimmung von „Iod“ wird in einem Messkolben mit Wasser R zu 100,0 ml aufgefüllt. 10,0 ml dieser Verdünnung werden nach Zusatz von 15 ml einer Lösung von Natriumacetat R (272 g · l−1) mit einem Überschuss an Bromwasser R (etwa 10 bis 15 ml) versetzt, bis eine klare und rötlichgelbe Lösung entsteht. Nach 1 min wird tropfenweise eine Mischung von 1 Volumteil Ameisensäure R und 3 Volumteilen Wasser R bis zur Entfärbung hinzugegeben.

Nach Zusatz von 10 mg Natriumsalicylat R wird umgeschüttelt und die Lösung mit 1,0 g Kaliumiodid R und 5 ml Salzsäure R1 versetzt. Mit Natriumthiosulfat-Lösung (0,1 mol · l−1) wird unter Zusatz von Stärke-Lösung R titriert (Titration b). Der Prozentgehalt an Kaliumiodid wird nach folgender Formel berechnet:

Klammer auf, kleines b minus 0,6 klein a Klammer zu mal 2,767 geteilt durch klein m.

a = Verbrauch an Natriumthiosulfat-Lösung (0,1 mol · l−1) bei Titration a in Millilitern
b = Verbrauch an Natriumthiosulfat-Lösung (0,1 mol · l−1) bei Titration b in Millilitern
m = Einwaage der Substanz bei Titration a in Gramm

Lagerung

Dicht verschlossen, vor Licht geschützt.

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