Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bekanntmachung
einer sicherheitstechnischen Regel
der Kommission für Anlagensicherheit
(TRAS 310 − Vorkehrungen und Maßnahmen
wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser)
Nachstehend wird die von der Kommission für Anlagensicherheit aktualisierte Fassung der sicherheitstechnischen Regel (TRAS 310 − Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser) bekannt gegeben. Diese Fassung ersetzt die Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 2011 (BAnz. Nr. 32a vom 24. Februar 2012). Die vorliegende Fassung befindet sich aufgrund neuer Erkenntnisse, die im Nachgang zu den Starkregen- und Überflutungsereignissen am 14. und 15. Juli 2021 erarbeitet wurden, in einer erneuten Prüfung.
Der Text der sicherheitstechnischen Regel kann ebenfalls über das Internet unter der Adresse: https://www.kas-bmu.de/tras-endgueltige-version.html abgerufen werden.
Bonn, den 10. Dezember 2021
Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Im Auftrag
Georg Arens
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- Redaktioneller Hinweis:
Die sicherheitstechnische Regel „TRAS 310 – Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser“ ist aus technischen Gründen in einer gesonderten PDF-Datei dargestellt. Diese PDF-Datei kann über einen Link am rechten Seitenrand nur in der HTML-Ansicht und in der Druckversion der Bekanntmachung geöffnet werden.
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