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Bekanntmachung einer sicherheitstechnischen Regel der Kommission für Anlagensicherheit (TRAS 310 − Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser)

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Bekanntmachung
einer sicherheitstechnischen Regel
der Kommission für Anlagensicherheit
(TRAS 310 − Vorkehrungen und Maßnahmen
wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser)

Vom 10. Dezember 2021

Nachstehend wird die von der Kommission für Anlagensicherheit aktualisierte Fassung der sicherheitstechnischen Regel (TRAS 310 − Vorkehrungen und Maß­nahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser) bekannt gegeben. Diese Fassung ersetzt die Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 2011 (BAnz. Nr. 32a vom 24. Februar 2012). Die vorliegende Fassung befindet sich aufgrund neuer Erkenntnisse, die im Nachgang zu den Starkregen- und Über­flutungsereignissen am 14. und 15. Juli 2021 erarbeitet wurden, in einer erneuten Prüfung.

Der Text der sicherheitstechnischen Regel kann ebenfalls über das Internet unter der Adresse: https:/​/​www.kas-bmu.de/​tras-endgueltige-version.html abge­rufen werden.

Bonn, den 10. Dezember 2021

Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Im Auftrag
Georg Arens

Anlage
„TRAS 310 – Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser“* PDF
*
Redaktioneller Hinweis:

Die sicherheitstechnische Regel „TRAS 310 – Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahren­quellen Niederschläge und Hochwasser“ ist aus technischen Gründen in einer gesonderten PDF-Datei dargestellt. Diese PDF-Datei kann über einen Link am rechten Seitenrand nur in der HTML-Ansicht und in der Druckversion der Bekanntmachung geöffnet werden.

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