Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die 33. Änderung der DMP-Anforderungen-Richtlinie:
Änderung von § 4
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. November 2023 beschlossen, die DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) in der Fassung vom 20. März 2014 (BAnz AT 26.06.2014 B3), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 20. Juli 2023 (BAnz AT 15.09.2023 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
In § 4 der DMP-Anforderungen-Richtlinie wird nach Absatz 3 folgender Absatz 3a eingefügt:
„(3a) Schulungen können ganz oder teilweise im Videoformat umgesetzt werden.
Eine Videoschulung ist in diesem Kontext als Schulung in Form einer Videokonferenz oder eines Webinars mit synchroner Interaktion zwischen Schulungspersonal und zu schulenden Personen in Echtzeit zu verstehen. Das Curriculum muss Festlegungen zu folgenden Aspekten enthalten:
- 1.
-
für das Videoformat geeignete Anteile inklusive Empfehlungen zur Durchführung im Videoformat
- 2.
-
erforderliche Kompetenzen der schulenden Leistungserbringer
- 3.
-
strukturelle Anforderungen (z. B. Gruppengröße)
- 4.
-
erforderliche Maßnahmen des Qualitätsmanagements
Für den Einsatz von Videoschulungen gelten die Anforderungen an technische Verfahren gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) (Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 365 Absatz 1 SGB V) entsprechend.
Für Schulungen, die sowohl im Videoformat als auch im Präsenzformat durchgeführt werden dürfen, muss mindestens ein Präsenzangebot für die jeweilige Schulungsindikation von dem schulenden Leistungserbringer vorgehalten werden.
Bei der Wahl des Formats soll die Patientenpräferenz berücksichtigt werden.“
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 16. November 2023
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
Kommentar hinterlassen