Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Änderung der vorläufigen Aussetzung von Verfahren
der Nutzenbewertung von Arzneimitteln
nach § 35a Absatz 1 Satz 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
„Orphan Drugs über 30 Millionen Euro“
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 6. April 2023 beschlossen, den Beschluss vom 2. Februar 2023 (BAnz AT 08.03.2023 B5) betreffend die Aussetzung von Verfahren der Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 Satz 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wie folgt zu ändern:
In der Tabelle zu den Daten für die Pflicht zur Übermittlung des Dossiers wird in der Tabellenzeile „Reblozyl / Luspatercept“ die Angabe „16. Oktober 2023“ durch die Angabe „15. Mai 2023“ ersetzt.
Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 6. April 2023 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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